Getrenntsammlung von Bioabfällen
Noch immer würden zahlreiche Kommunen die getrennte Bioabfallsammlung gar nicht oder nur unzureichend umsetzen, beklagt der NABU. Der Umweltverband fordert ein Durchgreifen – notfalls durch eine übergeordnete Stelle.
NABU: Kommunen ignorieren geltendes Recht
Auch 500 Tage nach dem Startschuss für die flächendeckende getrennte Bioabfallsammlung in Deutschland kommen zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte ihrer gesetzlichen Pflicht gar nicht oder nur unzureichend nach, beklagt der Naturschutzbund Deutschland (NABU). „De facto ignorieren noch immer knapp zehn Prozent der insgesamt über 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte die Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz komplett, indem sie bislang keine Getrenntsammlung anbieten. Weitere zehn Prozent sammeln nicht flächendeckend oder mit verbraucherunfreundlichen Bringsystemen ohne Biotonne“, fasst Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Ergebnisse einer NABU-Recherche zusammen.
Auf Nachfrage des NABU bei den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten verweisen viele darauf, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Sammlung der Bioabfälle nicht explizit die Biotonne vorschreibt. Studien belegen jedoch, dass der meiste Bioabfall dann erfasst wird, wenn Speise- und Küchenabfälle bequem in der Abhol-Biotonne entsorgt werden könnten, betont der NABU.
„Wer Bürgerinnen und Bürgern gar kein Trennsystem anbietet oder von ihnen verlangt, Biomüll mit dem eigenen Pkw kilometerweit durch den Landkreis bis zum nächsten Wertstoffhof zu fahren, nimmt bewusst in Kauf, dass weiterhin jährlich mehrere Millionen Tonnen kostbarer Bioabfälle im Restmüll entsorgt werden, also sprichwörtlich in Rauch aufgehen. Eine effiziente Verwertung von Bioabfällen beginnt mit dem verbraucherfreundlichsten Erfassungssystem: der Biotonne“, so Miller.
Kommunen führen finanzielle Gründe an
Laut NABU rechtfertigten die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Untätigkeit mit finanziellen Argumenten. So seien viele Kommunen noch über Jahre vertraglich an Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen gebunden.

Der NABU hat auch die zuständigen Mittelbehörden in den Bundesländern befragt. Oftmals sei bekannt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte geltendes Recht ignorieren oder lediglich Alibi-Lösungen anbieten, erklärt der Verband. Der NABU fordert, dass bestehendes Recht endlich konsequent durchgesetzt und in letzter Konsequenz auch mit einer so genannten Ersatzvornahme verwirklicht wird. Hierbei würde durch eine übergeordnete Stelle eine entsprechende Abfallsatzung mit Getrenntsammlung von Biomüll auf Kosten der Kommune erlassen werden.
„Speise- und Küchenabfälle sind viel zu schade für die Müllverbrennung. Die organischen Abfälle können im Rahmen einer Kaskadennutzung zunächst in Biogasanlagen vergärt und energetisch genutzt und anschließend aus den festen und flüssigen Gärresten Kompost gewonnen werden. Vor dem Hintergrund, dass eine hochwertige Bioabfallverwertung Mensch, Umwelt und Klima schützt und unseren hoch beanspruchten Böden gut tut, ist der Dornröschenschlaf der Kommunen und in manchen Fällen der aufsichtsberechtigten Behörden noch unverständlicher“, so NABU-Abfallexperte Sascha Roth.
