Einigung zwischen Privaten und Kommunen

Vertreter der kommunalen und privaten Wirtschaft haben sich auf eine Alternative zum geplanten Wertstoffgesetz geeinigt. Eckpunkte hierfür liegen bereits vor. Das dürfte das Aus für das Projekt Wertstoffgesetz bedeuten.

„Das Wertstoffgesetz ist tot“


Eine Umweltmesse wie die IFAT ist nicht nur eine riesige Plattform für das Präsentieren von Fahrzeugen, Behandlungsanlagen und Know-how, sie ist auch ein Barometer für Trends und Stimmungen. Vieles davon wird auf den Messebühnen präsentiert – manches allerdings wabert auch nur die Messegänge.

In diesem Jahr war es die jüngste Entwicklung in der Diskussion um das geplante Wertstoffgesetz, die man sich zugeraunt hat. Während auf der Messebühne noch darüber gesprochen wurde, dass die Zeit für einen Kompromiss nun wirklich knapp wird, war hinter der Bühne bereits klar, dass es keinen Kompromiss geben wird. Es wird kein Wertstoffgesetz in der vorgesehenen Form geben. Oder wie es VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp am Donnerstag bei einer Podiumsdiskussion formulierte: „Das Wertstoffgesetz ist tot.“

Weiterentwicklung des Verpackungsrechts

Was war geschehen? In der Woche vor der IFAT hatten sich Vertreter kommunaler Verbände, der Industrie- und Handelsverbände und des bvse getroffen, um weitere Möglichkeiten zur Rettung des Wertstoffgesetzes auszuloten. Schnell war klar, dass ein Kompromiss bezüglich der Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung nicht zu erreichen ist. Somit war auch klar, dass es derzeit nicht möglich ist, eine Regelung für eine erweiterte Produktverantwortung im Konsens zu erreichen. Und damit lag auch die Schlussfolgerung auf der Hand, auf die sich am Ende alle Beteiligten verständigten: „Ein Wertstoffgesetz im bisherigen Sinne ist damit derzeit ausgeschlossen.“

Die kommunalen und privaten Vertreter haben somit faktisch das Ende des Projekts Wertstoffgesetz besiegelt. Stattdessen fordern sie eine Weiterentwicklung des Verpackungsrechts. In einem Papier, das auf den 26. Mai datiert, führen sie die Punkte auf, auf die sie sich verständigt haben. Dazu zählt die Anpassung der Recyclingquoten an den Stand der Technik, die Einrichtung einer Zentralen Stelle und die rechtssichere Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Kommunen und Systemen, indem das bisherige Konsensualprinzip durch „eindeutige Anspruchsregelungen“ ergänzt werden sollen.

So haben sich die Wirtschafts- und Kommunalvertreter darauf verständigt, die Systembeteiligungspflicht auf Umverpackungen auszuweiten. Außerdem soll bei der Ausgestaltung des örtlichen Erfassungssystems der Grundsatz gelten, dass die Kommunen die dualen Systeme auf einen „der kommunalen Hausmüllabfuhr entsprechenden Entsorgungsstandard“ verpflichten können. Auf dieser Grundlage sollen weiterhin konsensuale Abstimmungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Beabsichtigt darüber hinaus eine Kommune die Einführung einer Wertstofftonne und hat sie sich mit den Systemen darauf verständigt, erhält die Kommune die Möglichkeit, die Wertstofftonnen selbst zu stellen. Damit soll die einheitliche Wertstofferfassung langfristig abgesichert werden.

Anforderungen an duale Systeme

Weitere Regelungen betreffen die Mitbenutzung der kommunalen Einrichtungen zur Erfassung der Wertstoffe. Die Mitbenutzung erfolgt laut Kompromisspapier gegen ein Benutzungsentgelt, das nach Paragraf 9 BGebG berechnet und den dualen Systemen von der Kommune vorgegeben wird. Für PPK wurde festgelegt, dass ein Herausgabeanspruch für PPK-Anteile ausgeschlossen werden soll. Damit soll die Planungssicherheit bei den Kommunen erhöht werden, heißt es zur Begründung. Die anteiligen Erlöse aus der Mitvermarktung der PPK-Verpackungen werden bei der Festsetzung des Mitbenutzungsentgelts berücksichtigt.

An die dualen Systeme werden ebenfalls diverse Anforderungen gestellt. Sie müssen sich an den Nicht-Diskriminierungsgrundsatz gegenüber Entsorgungspartnern und Kommunen halten. Dies werde bislang von den dualen Systemen nicht immer umgesetzt, weshalb es beispielsweise bei PPK häufig zu einem Scheitern der Vertragsverhandlungen komme. Ferner soll das rechtskonforme Verhalten von dualen Systemen abgesichert werden. Dazu sollen Bußgeldtatbestände eingeführt werden, wenn etwa Quoten oder die Flächendeckung verfehlt werden. Bislang waren solche Verstöße nur über den Entzug der Feststellung zu sanktionieren, was in der Praxis kaum umsetzbar war.

Schließlich soll die geplante Zentrale Stelle in der Rechtsform einer Stiftung eingerichtet werden und unter anderem die Datenmeldungen von Erstinverkehrbringern und Systembetreibern prüfen sowie die Marktanteile für die Systeme berechnen und Branchenlösungen überwachen. Die hoheitlichen Befugnisse sollen sich ausschließlich auf die Inverkehrbringer und die dualen Systeme beziehen, nicht auf das Verhältnis der Systeme zu den Kommunen.

8. Novelle der VerpackV

Die gemeinsame Erfassung von LVP und sonstigen Wertstoffen aus Kunststoffen und Metall hingegen wird es nur auf freiwilliger Basis geben. Dafür sollen die Möglichkeiten einer freiwilligen gemeinsamen Erfassung von LVP und stoffgleichen Nichtverpackungen erleichtert und die verschiedenen Modelle der Zusammenarbeit zwischen dualen Systemen und Kommunen rechtlich dauerhaft abgesichert werden. Mit einem Wertstoffgesetz, das gerade die Ausweitung der Wertstofferfassung aus privaten Haushalten auf stoffgleiche Nichtverpackungen vorsah, haben diese Regelungen folglich nichts mehr zu tun. Stattdessen müsste die Fortentwicklung des Verpackungsrechts folgerichtig in der 8. Novelle der Verpackungsverordnung geregelt werden. Für die Einrichtung einer Zentrale würde es vermutlich einer Ergänzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bedürfen.

Bleibt somit die Frage, wie sich das Bundesumweltministerium zu diesen Überlegungen positionieren wird. Aufgabe der Gesetzgebung, sagte BMU-Abteilungsleiter Helge Wendenburg am Donnerstag auf der IFAT, ist die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, um bestimmte Ziele zu erreichen. Die vom BMUB geplanten Rahmenbedingungen für ein Wertstoffgesetz hat die Kommunalwirtschaft jedoch abgelehnt. Da nun sowohl die Kommunalwirtschaft wie auch die Privatwirtschaft das Wertstoffgesetz als gescheitert ansehen und andere Rahmenbedingungen fordern, wird das BMUB diese Position wohl akzeptieren. Das dürfte sodann auch das endgültige Ende des Projekts Wertstoffgesetz sein, einen weiteren Anlauf in der kommenden Legislaturperiode wird es wohl nicht mehr geben.

Good-bye Wertstoffgesetz, Good Morning VerpackV.

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