Kompromisspapier der Verbände
Die Initiative GemIni lehnt das Kompromisspapier verschiedener Verbände zur Weiterentwicklung des Verpackungsrechts entschieden ab. Aus kommunaler Sicht sei der Kompromiss ein „strategischer Missgriff“. Jahrelange Streitigkeiten seien vorprogrammiert.
„Ein strategischer Missgriff“
So viel steht fest: Die Gemeinschafts-Initiative zur Abschaffung der dualen Systeme GemIni trägt das Kompromisspapier verschiedener Verbände aus der Kommunal- und Privatwirtschaft nicht mit. Das Papier sei aus kommunaler Sicht als strategischer Missgriff zu werten, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative. Denn zum einen stelle es sich gegen die Mehrheitsmeinung im Bundesrat. Und zum anderen zementiere der Kompromiss die Tätigkeit der dualen Systeme und die fehlende Organisationsverantwortung der Kommunen „auf mindestens ein Jahrzehnt“.
Wie GemIni bedauert, würden durch den Kompromiss die Verhandlungspositionen, die im Bundesrat gegenüber der Bundesregierung aufgebaut wurden, mit einer „Hauruck-Aktion“ aufgegeben. Das Papier der Verbände sei zudem kein ausgearbeiteter und ausgehandelter Kompromiss, sondern lediglich ein weiteres Eckpunktepapier. „Wie bereits das Eckpunktepapier der Regierungskoalition aus dem Juni 2015 zeigt, ist zwischen Wünsch-dir-was und Umsetzung häufig noch ein weiter Weg; außerdem werden auch im Gesetzgebungsverfahren noch viele Vorstellungen und Erwartungen abgeschliffen“, erklärt die Initiative.
Erfassungsquoten werden nicht erwähnt
In ihrer Stellungnahme kritisiert GemIni darüber hinaus, dass sich das Kompromisspapier nur auf Verpackungen aus privaten Haushaltungen bezieht, zusätzliche Regelungen zu stoffgleichen Nichtverpackungen aus gewerblichen Anfallstellen, zu tonnengängigen Wertstoffen sowie zu Sperrmüll oder Bioabfällen aber außen vor bleiben. Hinzu kommt, dass das Papier nur „sehr unbestimmt“ davon spreche, dass die Verwertungsquoten an den technischen Fortschritt anzupassen sind. Überlegungen zu Erfassungsquoten, so GemIni, erfahren keine Erwähnung.
Auch die im Papier vorgesehene Ausgestaltung des örtlichen Erfassungssystems hält GemIni für unzureichend. Der Grundsatz, dass die Kommune die dualen Systeme auf einen der kommunalen Hausmüllabfuhr entsprechenden Entsorgungsstandard verpflichten können und auf dieser Grundlage konsensuale Abstimmungsvereinbarungen abgeschlossen werden, sei eine „Kurzzusammenfassung des ungelenken Regelungsmonsters“ in Paragraf 22 des Arbeitsentwurfs des BMUB. „Es ist nicht einmal andeutungsweise aufgezeigt, dass hier neue Überlegungen über die fundamentale Kritik an dem BMUB-Ansatz hinweghelfen könnten; das Verbändepapier übernimmt hier an bedeutender Stelle den Fehlansatz des BMUB“, bemängelt die Initiative. „Es wird keine konfliktfreien Vorgaben der Kommunen auf Kosten der Systembetreiber geben können, deshalb sind jahrelange Streitigkeiten vorgezeichnet.“
BMUB hat Eckpunkte übernommen
Laut GemIni hat sich das BMUB die Eckpunkte der Verbände bereits in einer Vorlage zu eigen gemacht und den Vertretern der Koalitionsfraktionen mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Die kommunalen Verbände wollen versuchen, die Länder für ihren Kompromissvorschlag zu gewinnen, so GemIni. „Aktuell vernimmt man von dieser Seite allerdings eher Verärgerung, wenn der Vorhalt zu befürchten ist, die Länder verteidigten kommunale Positionen stärker als die Kommunalverbände selbst.“ Näheres dürfte der Austausch der Länder auf der Umweltministerkonferenz am 16./17. Juni 2016 ergeben.
Wie GemIni weiter erklärt, werde in dem Papier nur deshalb nicht von einer weiteren Novelle der Verpackungsverordnung gesprochen, weil die vorgesehene Beleihung einer Stiftung als Zentraler Stelle eine gesetzliche Ermächtigung verlangt. Gleichwohl würde eine weitere Novelle der Verpackungsverordnung den Kern der Vorstellungen des Verbändepapiers treffend beschreiben.




