Neuer Arbeitsentwurf
Seit vergangener Woche gibt es einen dritten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz. Der Entwurf ist angelehnt an das vor kurzem bekannt gewordene Verbändepapier. Aus Sicht von GemIni ist der Entwurf jedoch eine Rolle rückwärts.
Wertstoffgesetz: BMUB drückt aufs Tempo
Die Zeit drängt. Wenn das Wertstoffgesetz noch irgendeine Chance haben soll, in dieser Legislaturperiode umgesetzt zu werden, muss es in diesem Monat auf den Weg gebracht werden. Das Bundesumweltministerium (BMUB) drückt deshalb aufs Tempo und hat in der vergangenen Woche einen dritten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt. Wie es heißt, soll der Entwurf in Kürze in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben werden.
Das BMUB nennt das Vorhaben nach wie vor Wertstoffgesetz, auch wenn das ursprüngliche Merkmal, nämlich die Ausweitung der Wertstoffsammlung auf Metalle und Kunststoffe, nicht mehr vorgeschrieben wird. Somit regelt das neue Papier nur die Entsorgung von Verpackungen, nicht aber von stoffgleichen Nichtverpackungen. Auf eben diesen Kompromiss hatten sich im Vorfeld der Umweltmesse IFAT die privaten Verbände HDE, Markenverband, IK, BVE und bvse mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU geeinigt.
Der Arbeitsentwurf ist aus Sicht der Gemeinschaftsinitiative GemIni allerdings eine herbe Enttäuschung. Der Entwurf des BMUB brüskiere kommunale Interessen und sei eine Rolle rückwärts, beklagt GemIni-Sprecher Hartmut Gaßner. Im Zentrum seiner Kritik stehen vor allem folgende Punkte:
- Das Verbändepapier hatte gefordert, die verschiedenen Modelle der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dualen Systemen bezüglich der freiwilligen gemeinsamen Erfassung von LVP und stoffgleichen Nichtverpackungen rechtlich abzusichern. Im Arbeitsentwurf des BMUB heißt es dazu aber: Die Einzelheiten der Durchführung der einheitlichen Wertstoffsammlung können der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und die Systeme im Rahmen ihrer jeweiligen Entsorgungsverantwortung näher ausgestalten.
- Die Bestimmung der Art des Sammelsystems, der Art und Größe der Sammelbehälter und der Häufigkeit und des Zeitraums der Behälterleerung ist laut Arbeitsentwurf nur möglich, „soweit eine solche Vorgabe erforderlich ist, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen, und soweit deren Befolgung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist“. Nach Überzeugung von GemIni wird es keine konfliktfreien Vorgaben der Kommunen auf Kosten der Systembetreiber geben können. Deshalb seien jahrelange Streitigkeiten vorgezeichnet.
- Im Arbeitsentwurf des BMUB findet sich nicht das Recht, die Sammlung an Wertstoffhöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) durchzuführen oder eine Behältergestellung durch örE vorzusehen.
- Es gibt keinen Ausschluss des Herausgabeanspruchs bei PPK, wie vom Verbändepapier gefordert.
- Es gibt keine Erfassungsquoten.
- In der Zentralen Stelle sind die vorgesehenen Sitz- und Stimmenverhältnisse im Kuratorium, Vorstand, Verwaltungsrat und Beirat unverändert geblieben. Lediglich im Kuratorium dürfe nun ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mitwirken.
Laut GemIni zeigt somit der neue Arbeitsentwurf keine nennenswerten Beiträge für die ökologische Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft. Die Kompromissbereitschaft der kommunalen Verbände erscheine als „naive Begleitmusik“. Interessant wird deshalb sein, wie sich der VKU zum neuen Arbeitsentwurf positionieren wird. Wie es heißt, ist der Entwurf nicht mit den beteiligten Kreisen abgestimmt.
Gaßner geht unterdessen davon aus, dass das BMUB „längst an einer weiteren Novelle der Verpackungsverordnung“ arbeitet. Eine solche Novelle sei jedoch von der Zustimmung der Länder abhängig, betont Gaßner. Insofern dürfe man gespannt sein, wie sich die Länder bei der Umweltministerkonferenz in dieser Woche positionieren werden.



