Stellungnahme von vier dualen Systemen

Vier duale Systeme haben Stellung zum Verbändepapier zur Weiterentwicklung des Verpackungsrechts bezogen. Einer der zentralen Kritikpunkte ist die Ausgestaltung der Erfassung. Aber auch die geplanten Regelungen zur Quotenerfüllung und Zentralen Stelle stoßen auf Skepsis und Ablehnung.

8 Kritikpunkte am Verbändepapier


Wenn der Handel über das Wertstoffgesetz verhandelt, können die dualen Systeme zunächst davon ausgehen, dass der Handel als ihr Fürsprecher auftritt. Das war auch bei den Gesprächen so, die Vertreter der Industrie- und Handelsverbände mit Vertretern des bvse und der kommunalen Verbände geführt haben. Herausgekommen ist das so genannte Verbändepapier, das inzwischen die Grundlage für den dritten Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums für das Wertstoffgesetz bildet.

Dass dabei die Interessen von Handel und dualen System nicht immer deckungsgleich sind, zeigt die Reaktion vier dualer Systeme auf das Verbändepapier. In einem gemeinsamen Positionspapier listen die vier Systembetreiber BellandVision, Interseroh, Veolia Dual und Zentek 8 Punkte auf, die sie kritisch sehen:

  • Bürgerfreundliches Erfassungssystem:

Im Verbändepapier heißt es zu diesem Punkt, dass die Kommunen die Erfassungssysteme auf ihrem Gebiet gestalten sollen. Die Bürger sollen ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Erfassungssystem nutzen können und von stabilen Gebühren profitieren.

Demgegenüber geben die vier dualen Systeme zu bedenken, dass die Erfassungssysteme so gestaltet werden müssen, dass die geforderten Verwertungsquoten zu wirtschaftlichen Konditionen erreicht werden können. „Kostentreibende Individual- und Sonderlösungen für Kommunen, beispielsweise Festlegung von Behälterart, -größe und Abholintervall, sollten bereits deshalb vermieden werden, da alle Verbraucher über den Einkauf ihrer Produkte mit diesen Kosten gleichermaßen belastet werden, aber keine gleichen Leistungen erhalten“, heißt es in dem Positionspapier.

Um die Erfassung so effizient wie möglich zu gestalten, müssten die Leistungen ausgeschrieben werden. Auch Behälter- bzw. Erfassungssysteme sollten nur im Wettbewerb vergeben werden und somit ein originärer Bestandteil der Auftragsvergabe sein.

  • Kommunale Gestaltungsmöglichkeit des örtlichen Erfassungssystems:

Gemäß Verbändepapier soll die Ausgestaltung des örtlichen Erfassungssystems (Wertstoffhof, Behälter und Abfuhrrhythmus) dem Grundsatz folgen, dass die Kommunen die dualen Systeme auf einen der kommunalen Hausmüllabfuhr und den örtlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Entsorgungsstandard verpflichten können. Ein Regelabfuhrrhythmus von 2 Wochen und eine Behältergröße von 120 l soll nicht unterschritten werden.

Wie die Systembetreiber jedoch betonen, sei die Ausgestaltung der Erfassungssysteme (Behälter und Abfuhrrhythmus etc.) ein maßgeblicher Faktor für die Erfüllung von Verwertungsquoten, die einzig im Verantwortungsbereich der dualen Systeme liegt. Zudem sei die Ausgestaltung des Erfassungssystems ausschlaggebend für zwei Drittel der Gesamtkosten.

Eine Hoheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) über die Ausgestaltung des Systems würde de facto dazu führen, dass die Kommunen die wesentlichen Kostenbestandteile frei bestimmen könnten, ohne jedoch die Verantwortung für Kosten und Sammelmengen zu tragen. So würde beispielsweise alleine eine Orientierung der Verpackungsentsorgung an der kommunalen Hausmüllabfuhr zu Kostensteigerungen im dreistelligen Millionenbereich führen. Kommunale Sonder- und Individuallösungen würden zudem den Wettbewerb zwischen den Erfassungsunternehmen erheblich beeinträchtigen.

  • Ausgestaltung des Mitbenutzungsentgelts:

Das Verbändepapier sieht vor, dass die Mitbenutzung kommunaler Erfassungseinrichtungen gegen ein Benutzungsentgelt erfolgt, welches die Kommunen den dualen Systemen vorgibt. Zudem sollen die Aufwendungen der Kommunen für beispielsweise Standplatzunterhaltung und Abfallberatung nach gebührenrechtlichen Grundsätzen erstattet werden.

Die vier dualen Systeme halten dem entgegen, dass die Anwendung des Gebührenrechts dem wettbewerblichen Ansatz der privatwirtschaftlichen Verpackungsentsorgung widerspreche. „Festgesetzte Gebühren führen zu deutlichen Kostenerhöhungen für die dualen Systeme und somit letzten Endes auch für Wirtschaft und Verbraucher“, erklären sie. „Die unterzeichnenden Betreiber dualer Systeme sprechen sich stets dafür aus, dass Leistungen in einem nachhaltigen effizienten Verfahren und im freien Wettbewerb zu vergeben sind. Diesem freien Wettbewerb können sich selbstverständlich private und kommunale Dienstleister stellen.“

  • Herausgabeanspruch der PPK-Fraktion:

Kritisch sehen die dualen Systeme auch die Regelung im Verbändepapier, dass der Herausgabeanspruch der dualen Systeme für die Fraktion Papier/Pappe/Karton (PPK) ausgeschlossen werden soll. Nach ihrer Auffassung ist ein solcher Ausschluss nicht mit den Grundlagen der dualen Verantwortung der Verpackungsentsorgung vereinbar. Der Verpackungsanteil, für welchen die private Wirtschaft verantwortlich ist, müsse den dualen Systemen zur Verfügung stehen und in den Wettbewerb gestellt werden, fordern sie.

Die Systembetreiber verweisen dabei auf das Bundeskartellamt, das die Verantwortung für den Verpackungsanteil eindeutig bei den jeweiligen dualen Systemen und deren Entsorgungsdienstleistern zuordne. „PPK-Verpackungen unterliegen dagegen eindeutig der Produktverantwortung der Erstinverkehrbringer und sind durch deren beauftragte duale Systeme wirtschaftlich zu erfassen, zu verwerten und die diesbezüglichen Verwertungsquoten zu erfüllen“, heißt es im Positionspapier.

  • Anpassung der Sicherheitsleistungen der dualen Systeme:

Das Verbändepapier sieht ferner vor, die Sicherheitsleistung der dualen Systeme zu erweitern. Damit soll sowohl der Teil-Zusammenbruch von ein oder mehreren Systemen als auch der gesamte Zusammenbruch abgesichert werden. Nach Auffassung der dualen Systeme besteht jedoch keinerlei Veranlassung, die bisherigen und ausreichenden Sicherheitsleistungen der dualen Systeme auf Basis theoretischer, praxisfremder Fallkonstellationen zu erhöhen. Höhere Sicherheitsleistungen müssen letztendlich von den Inverkehrbringern im Lizenzpreis mitfinanziert werden und treiben somit die Kosten für die Verbraucher ohne Mehrwert in die Höhe, argumentieren sie.

Die gesamtschuldnerische Haftung von im Wettbewerb stehenden, unabhängigen Wirtschaftsunternehmen widerspreche zudem den Prinzipien der sozialen und freien Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs. Die Haftung könnte allenfalls auf die Verpflichteten erweitert werden, die das betroffene duale System ohne eine umfassende Prüfung hinsichtlich der Zuverlässigkeit als Partner beauftragt haben.

  • Erfüllung von Quotenanforderungen

Gemäß Verbändepapier sollte es dualen Systemen gestattet werden, die Metallmengen aus der kommunalen Restmüllbehandlung für die Quotenerfüllung zu verwenden. Denn ohne die Metalle aus der MVA/MBA ließen sich Metallquoten von 90 beziehungsweise 95 Prozent kaum erfüllen. Die dualen Systeme lehnen dieses Vorhaben aber ab. Es konterkariere die ökologischen und abfallwirtschaftlichen Ziele der getrennten Wertstoffsammlung und –verwertung, heißt es im Positionspapier.

Solche Möglichkeiten können dazu führen, dass unseriöse Praktiken forciert werden, befürchten die Systembetreiber. So könnten Mengen aus Verbrennungsanlagen dazu missbraucht werden, die Quoten aus anderen Sammelgebieten zu erfüllen bzw. dort die Sammlung und Sortierung zu reduzieren oder einzusparen.

  • Einrichtung einer Zentralen Stelle

Generell befürworten die vier dualen Systeme die Einrichtung einer Zentralen Stelle. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Inverkehrbringer ihren Pflichten vollumfänglich nachkommen und alle Beteiligten kontrolliert werden. Allerdings vermissen sie im Verbändepapier konkrete inhaltliche Aussagen zu den skizzierten Aufgaben und Befugnissen der Zentralen Stelle.

„Die Formulierungen, wonach der Zentralen Stelle hoheitliche Befugnisse im Verhältnis zu den dualen Systemen und Inverkehrbringern eingeräumt werden sollen, lassen die Schaffung eines teuren ‚Bürokratie-Monsters‘, das sich nach eigenem Ermessen Ziele und Aufgaben vergibt, befürchten“, erklären die Systembetreiber. Dieser Aspekt werde durch die weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit einem Aufbau eines umfassenden Berichtswesens noch verstärkt. Die dadurch entstehenden Kosten seien von Wirtschaft und Verbraucher zu tragen und müssten deshalb dem Kosten-Nutzen-Verhältnis gerecht werden.

  • Einheitliche Wertstofferfassung

Das eigentliche Ziel des Wertstoffgesetzes, nämlich die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, wurde nach Meinung der dualen Systeme zu Gunsten kommunaler Zugeständnisse aufgegeben. Mit Blick auf das Verbändepapier verweisen sie darauf, dass praktizierte Fälle der einheitlichen Wertstofferfassung abgesichert sind. So könnten die örE nach Paragraf 6 Abs. 4 die Miterfassung der stoffgleichen Nicht-Verpackungen von den dualen Systeme verlangen. „Die inzwischen vielfach praktizierten Modelle sind von den Landesumweltministerien als rechtskonform eingestuft worden“, betonen die Systeme.

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