Fortentwicklung des Verpackungsrechts

Der neue Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums für die Verpackungsentsorgung sorgt für neue Diskussionen. Vergangenen Donnerstag haben sich die Umweltminister der Länder mit Bundesumweltministerin Hendricks getroffen. Werden sich Bund und Länder auf eine Novelle der Verpackungsverordnung verständigen?

Gesetz oder Verordnung?


Gestern Abend haben sich die Umweltminister der Länder mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks getroffen, um über die neue Sachlage beim geplanten Wertstoffgesetz zu sprechen. Im Wesentlichen wird es darum gegangen sein, ob die Länder den neuen Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums mittragen werden. Das ist in der Tat eine interessante Frage, zumal es vor allem die grünen Landesumweltminister waren, die sich für ein Wertstoffgesetz unter Einbezug der stoffgleichen Nichtverpackungen und für eine kommunale Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung stark gemacht haben.

Nun stehen die Umweltminister da und werden sich fragen, wofür sie eigentlich den ganzen Aufwand betrieben haben: Denn die stoffgleichen Nichtverpackungen sind im neuen Arbeitsentwurf außen vor. Und von einer kommunalen Sammelverantwortung ist auch keine Rede mehr. Und das alles mit dem Segen der Kommunen, deren Verbandsvertreter dem so genannten Verbändepapier zugestimmt haben.

Länder werden Novelle der VerpackV fordern

Werden die Umweltminister deshalb den neuen Arbeitsentwurf ablehnen? Vermutlich nicht. Stattdessen werden sie sich mit den neuen Realitäten auseinandersetzen. Die Kommunalwirtschaft und große Teile der betroffenen Privatwirtschaft haben dem Wertstoffgesetz mangels Umsetzungsfähigkeit eine Absage erteilt. Sie wollen sich lieber auf das konzentrieren, was aus ihrer Sicht erfolgversprechender ist, nämlich die Fortentwicklung des Verpackungsrechts. Die grundlegende Forderung der Länder wird deshalb sein, die Fortentwicklung des Verpackungsrechts über eine Novelle der Verpackungsverordnung zu regeln. Denn die Novelle einer Verordnung bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. So sichern sich die Länder ihre Einflussmöglichkeit.

Alternativ zu einer Novelle der Verpackungsverordnung könnte das Bundesumweltministerium aber auch ein Verpackungsgesetz verfolgen. Die Besonderheit des Verpackungsgesetzes wäre, dass es ohne Zustimmung der Länder verabschiedet werden könnte. Ähnliche Gedankenspiele gab es im Bundesumweltministerium angeblich auch zum Wertstoffgesetz, was das Kalkül mancher Kommunal- und Ländervertreter, über den Bundesrat Einfluss zu nehmen, wohl ins Wanken brachte. Dennoch ist fraglich, ob Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Variante Verpackungsgesetz wählen wird. Schließlich hatte sie in der Vergangenheit stets betont, ein Wertstoffgesetz idealerweise im Konsens aller Beteiligten umsetzen zu wollen. Mit einem Verpackungsgesetz würde sie die Länder brüskieren.

Riss durch die Lager

Einiges deutet also darauf hin, dass die Fortentwicklung des Verpackungsrechts über eine Novelle der Verpackungsverordnung vollzogen wird. Parallel dazu könnte die Einrichtung einer Zentralen Stelle über eine Ergänzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt werden. Sollte der Arbeitsentwurf also tatsächlich noch den Weg ins parlamentarische Verfahren finden, wird die Auseinandersetzung zwischen kommunalen und privaten Vertretern weitergehen. Allerdings wird sich dann die Auseinandersetzung nicht mehr ausschließlich um Zuständigkeiten drehen, sondern vermehrt um Regelungsinhalte.Wie die zurückliegende Woche gezeigt hat, gibt es viele strittige Punkte – nicht nur zwischen der Kommunal- und Privatwirtschaft, sondern auch innerhalb der kommunalen und privaten Lager. Das Verbändepapier hat einen Kompromiss aufgezeigt, es hat aber zugleich für neuen Diskussionsstoff bei allen Beteiligten gesorgt.

 

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