Abstimmung im Umweltausschuss
Die Grünen haben erneut einen Anlauf unternommen, ein Wertstoffgesetz mit kommunaler Sammelverantwortung zu erreichen. Doch sie sind im Umweltausschuss des Bundestags gescheitert. Auch die SPD stimmte dagegen.
Grüne scheitern mit Antrag zu Wertstoffgesetz
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Mittwoch im Umweltausschuss mit einem Antrag gescheitert, in dem sie „ein ökologisches und Transparenz schaffendes Wertstoffgesetz“ fordert. Wie der Informationsdienst des Bundestags berichtet, stimmte die Linksfraktion der Initiative zu, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten sie ab.
Der Antrag zielte unverändert darauf ab, den Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung der in der Wertstofftonne gesammelten Wertstoffe zu übertragen. Nötig sei eine organisatorische Klarheit und Rechtssicherheit für Kommunen, begründete ein Grünen-Vertreter den Antrag seiner Fraktion. Darüber hinaus führte er an, dass die gegenwärtigen Recycling-Quoten für Wertstoffe weit hinter dem technisch Machbaren zurücklägen. Eine zentrale Stelle, die für die Ausschreibung von Sortierung und Verwertung sowie die Gebührenfestschreibung zuständig sei, solle ferner beim Staat angesiedelt sein.
Ein Vertreter der Fraktion Die Linke sagte, dass der Antrag die Schwerpunkte richtig setze sowie ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösungsansätze aufzeige. Die Bundesregierung plane stattdessen, das bisherige duale System auf Kosten der Kommunen weiterzuführen, kritisierte er.
SPD lehnte Antrag ab
Die SPD-Fraktion lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass an vielen Stellen die konkrete Umsetzung nicht ausgeführt werde. In der Diskussion zeichneten sich aber Kompromisse ab, die ein Wertstoff- oder Verpackungsgesetz noch in der aktuellen Legislatur ermöglichen können. Ein neues Gesetz müsse im Vergaberecht mehr Klarheit schaffen, führten auch die Sozialdemokraten an.
Ein Vertreter Unions-Fraktion kritisierte, dass die vorgeschlagene Rekommunalisierung der Wertstoffentsorgung den Wettbewerb abschaffe und dadurch höhere Kosten für Verbraucher bedeute. Die zentrale Stelle, wie sie im Antrag vorgesehen sei, könne aufgrund der Aufgabenvielfalt zum „Bürokratiemonster“ werden. Außerdem müsse geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage eine zentrale Stelle des Bundes Lizenzabgaben an Kommunen weitergeben könne.



