Keine wettbewerbsrechtlichen Einwände
Die Bördner-Gruppe wird Teil des Remondis-Konzerns. Das Bundeskartellamt hat die Übernahme freigegeben. Die Voraussetzungen für eine Untersagung waren nicht erfüllt.
Kartellamt genehmigt Übernahme der Bördner-Gruppe
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Bördner-Gruppe in Limburg durch die Remondis GmbH & Co. KG, Region Südwest, Mannheim, freigegeben. Damit verdichtet Deutschlands größter Recyclingkonzern sein Standortnetz im nordwestlichen Hessen. Zugleich stärkt Remondis seine Position im Großraum Rhein-Main hinsichtlich der Erfassung von Haushaltsabfällen und Gewerbeabfällen.
„Obwohl Remondis seine starke Marktposition in der Region durch den Zusammenschluss ausbauen kann, waren die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht erfüllt“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Die Untersuchung der betroffenen Märkte hat ergeben, dass es sowohl im Bereich der Haushaltsabfälle als auch bei der Erfassung von Gewerbeabfällen und gefährlichen Abfällen auch nach dem Zusammenschluss einen hinreichenden Wettbewerbsdruck von Seiten anderer Marktteilnehmer geben wird.“
Das Angebot der Bördner-Gruppe umfasst vor allem die Erfassung verschiedener Arten von Haushaltsabfällen im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme. Außerdem werden Gewerbeabfälle und gefährliche Abfälle erfasst, umgeschlagen, zwischengelagert und sortiert, um sie einer anschließenden Verwertung zuzuführen.
Darüber hinaus betreibt Bördner eine Sortieranlage für Altpapier (PPK). Die Bördner-Gruppe ist mit der Albert Bördner GmbH Städtereinigung und der B-F Sonderabfall GmbH & Co. KG in der Region um den Standort Limburg und im Hochsauerlandkreis im Bereich der Abfallentsorgung aktiv.
Über die Ermittlung und Bewertung der Marktanteile der Unternehmen hinaus hat das Bundeskartellamt im Bereich der Haushaltsabfälle vor allem die Ausschreibungsergebnisse öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme untersucht. Für die Beurteilung der Wettbewerbsintensität auf den Märkten für die Erfassung von Gewerbeabfällen und von gefährlichen Abfällen wurde ergänzend ermittelt, wie sich der Zusammenschluss auf den Zugang von Wettbewerbern zu Verbrennungs- und Verwertungsanlagen auswirkt.
Bei der Bewertung des Zusammenschlussvorhabens blieben die Märkte für die Erfassung von Glasverpackungen und Leichtverpackungen unberücksichtigt. In beiden Fällen handelt es sich um sogenannte Bagatellmärkte, auf denen eine Untersagung gesetzlich nicht möglich ist.

