Beschluss im Senat
In Bremen wird die Müllabfuhr und Straßenreinigung wieder städtisch. Im ersten Schritt wird die Stadt einen Minderheitsanteil an der neuen Gesellschaft übernehmen. Der Mehrheitsanteil soll für private Beteiligungen ausgeschrieben werden.
Bremen leitet Rekommunalisierung ein
Der Bremer Senat hat am Dienstag (12. Juli) einen weiteren Schritt zur Rekommunalisierung der Abfallentsorgung beschlossen. Betroffen sind einerseits die Abfalllogistik in der Stadt Bremen sowie andererseits die Straßenreinigung und der Winterdienstes südlich der Lesum. Deshalb sollen nun zwei Gesellschaften gegründet werden: Die Abfalllogistik-GmbH und die Straßenreinigungs-GmbH (inklusive Winterdienst).
An beiden Gesellschaften will sich die Stadt Bremen über eine Anstalt öffentlichen Rechts zu jeweils 49,9 Prozent beteiligen. Die übrigen 50,1 Prozent der Abfalllogistik-GmbH und Straßenreinigungs-GmbH werden laut Senatsbeschluss für private Beteiligungen ab 2018 europaweit ausgeschrieben.
Ziel ist vollständige Rekommunalisierung
Bürgermeister Carsten Sieling zeigte sich hoch erfreut über diesen Beschluss: „Es ist wichtig, dass Bremen sich wieder selbst in diesem Bereich engagiert. Unsere erklärten Ziele sind Gebührenstabilität, Tarifbindung und ein weiterhin gesicherter Service für die Bremerinnen und Bremer, um perspektivisch eine vollständige Rekommunalisierung ermöglichen zu können.“
Umweltsenator Joachim Lohse erklärte zu dem Senatsbeschluss: „Der Schritt ermöglicht es Bremen, wieder wesentlich stärker Einfluss auf innovative Verwertungsketten und hochwertige Recyclingverfahren sowie ökologische Aspekte der Abfalllogistik nehmen zu können als bisher. Durch die qualifizierte Minderheitsbeteiligung werden wir jetzt erst einmal für die operativen Aufgaben Fachwissen in der neuen Anstalt aufbauen.“
Um die Weiterbeschäftigung der heutigen Mitarbeiter der Nelsen-Tochter Entsorgung Nord GmbH frühzeitig zu klären und abzusichern, soll über den Erwerb dieser Gesellschaft verhandelt werden. Bremens Recycling-Stationen und ein einheitlicher Kundenservice werden bereits ab 2018 durch die Anstalt öffentlichen Rechts wahrgenommen.
Für die qualifizierte Minderheitsbeteiligung in Höhe von 49,9 Prozent an den zwei Gesellschaften wird Bremen ein Eigenkapital in Höhe von maximal 9,9 Millionen Euro einbringen. Das Modell stelle die geringste Haushaltsbelastung im Vergleich zu einer Minderheitsbeteiligung mit lediglich 25,1 Prozent oder zu einer Mehrheitsbeteiligung mit mehr als 50 Prozent dar, begründet der Senat den Beschluss.
