Kraftwerksabfälle

Bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ist eine Strafanzeige wegen illegaler Entsorgung von gefährlichen Kraftwerksabfällen eingegangen. Die Entsorgung erfolge auf einer illegalen Deponie und über den Einbau der Abfälle im Tagebau, so der Vorwurf. Die Abfälle würden als Baustoff genutzt, obwohl sie in Deutschland nicht als Baustoff zugelassen seien.

Grünen-Abgeordneter stellt Strafanzeige


Der energie- und klimapolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, Gerd Lippold, hat bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Strafanzeige wegen illegaler Entsorgung von gefährlichen Kraftwerksabfällen gestellt. Die Ablagerung der Abfälle auf der Abfalldeponie Spreyer Höhe im Landkreis Görlitz sei rechtswidrig, weil die Deponie nach Erkenntnissen aus einem Rechtsgutachten eine illegale Deponie darstelle, sagt Lippold.

Die Deponie sei als „Landschaftsbauwerk“ deklariert, um die Kosten für die Einrichtung, die Überwachung und den Betrieb einer regulären Deponie zu umgehen, so Lippold. Auf der Deponie würden Millionen Tonnen Aschen und andere Reststoffe aus dem Kraftwerk Boxberg abgelagert.

Auch im Tagebau Vereinigtes Schleenhain südlich von Leipzig würden belastete Abfälle aus dem Kraftwerk Lippendorf einfach kostengünstig „eingebaut“ anstatt sie regulär zu deponieren, kritisiert der Grünen-Politiker. Nach dem Braunkohlenplan für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain befinde sich jedoch „… der Aschekörper künftig im Grundwasserkörper sowie teilweise unter dem Wasserspiegelniveau des Pereser Sees“.

Mehr als 25 Millionen Tonnen belastete Abfälle

„Bei der Braunkohleverstromung entstehen Millionen Tonnen belasteter Aschen und Rückstände aus Rauchgasreinigungsanlagen. Sie sind zum Teil hochgradig mit Schadstoffen belastet und enthalten unter anderem Schwermetalle wie Kupfer, Cadmium, Chrom, Zink, Blei, Nickel, Quecksilber, Thallium, Arsen sowie radioaktive Nuklide wie Uran, Thorium und Kalium-40“, erklärt Lippold. Wegen der potenziell gefährlichen Abfalleigenschaften würden solche Kraftwerksreststoffe in den anderen Braunkohle-Bundesländern (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen) gemäß Deponieverordnung auf überwachten Deponien entsorgt. 

„Seit dem Jahr 1999 wurden in Sachsen bereits mehr als 25 Millionen Tonnen belasteter Abfälle aus Kraftwerken auf diese Weise in Tagebauen und Landschaftsbauwerken beseitigt“, kritisiert Lippold. „Diese Abfälle werden als Baustoff genutzt, obwohl sie laut Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) in Deutschland nicht als Baustoff zugelassen sind.“ In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs 6/2685) habe die Staatsregierung erklärt, dass man diese Abfälle in Sachsen auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen bei der Wiedernutzbarmachung von Braunkohletagebauen verwerte.

„Die Staatsregierung sieht also im Bundesberggesetz die gesetzliche Grundlage für ihr Vorgehen“, wundert sich der Abgeordnete. „Bei den Kraftwerksreststoffen handelt es sich aber nicht um bergbauliche Abfälle (wie etwa Abraum), sondern um bergbaufremde Abfälle aus nach Bundesimmissionsschutzgesetz zugelassenen industriellen Großfeuerungsanlagen. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen solche bergbaufremden Abfälle in einem Bergwerk abgelagert werden dürfen, trifft das Bundesberggesetz aber ausdrücklich keine Regelung. Vielmehr gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz.“

„Rasches Handeln ist angesagt“

„Die Entsorgungspraxis in Sachsen ist somit rechtswidrig. Sie muss sofort gestoppt werden“, fordert Lippold. „Ob es strafrechtliche Konsequenzen gibt und wer sie zu tragen hat, haben Ermittlungsbehörden und Gerichte zu entscheiden. Um diese Klärung in die Wege zu leiten, habe ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Ich fordere die Staatsregierung auf, die schadstoffbelasteten Kraftwerksreststoffe ab sofort auf genehmigte und überwachte Deponien bringen zu lassen, die eine dauerhafte Abdichtung aufweisen.“

Auch in Bezug auf die schon ‚verbauten‘ Millionen Tonnen solcher Abfälle sei rasches Handeln angesagt, um einen ersten Überblick über das Gefährdungspotenzial für Wasser, Boden und die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, so der Abgeordnete.

„Die Staatsregierung muss jetzt schnellstens durch Beprobung feststellen lassen, welche Schadstoffkonzentrationen in den seit 1999 eingebauten Reststoffen in Schleenhain und in der Lausitz vorhanden sind. Diese nachträgliche Datenerhebung ist notwendig, weil die Schadstoffbelastung der verbauten Reststoffe nicht laufend überwacht wird und sich die Zusammensetzung insbesondere der Rauchgaswäsche-Rückstände im Laufe der Jahre prozessbedingt wesentlich geändert haben kann. Welche Konsequenzen sich ergeben würden, wenn die bisher schon erfolgten Ablagerungen nicht als Deponien genehmigungsfähig wären, lassen sich noch gar nicht absehen.“

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