Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Der Entwurf für die Novelle der Gewerbeabfallverordnung ist verbesserungsbedürftig, meint die Deutsche Umwelthilfe. Sie fordert eine gemeinsame Recyclingquote für getrennte und gemischte Gewerbeabfälle. Nötig sei aber auch ein besseres Kontrollsystem: Die vorgesehenen Regelungen seien eine Einladung zur Nichteinhaltung der Verordnung.

DUH fordert Recyclingquote für alle Gewerbeabfälle


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den Referentenentwurf für die Novelle der Gewerbeabfallverordnung für stark verbesserungswürdig. Denn nach dem jetzigen Verordnungsentwurf sind keine Recyclingquoten für getrennt erfasste Gewerbeabfälle vorgesehen. Eine optimale stoffliche Verwertung könne aber nur dann gewährleistet werden, wenn Recyclingquoten auch für getrennt erfasste Gewerbeabfälle vorgegeben werden, meint der Umweltverband.

Die DUH fordert deshalb eine gemeinsame Recyclingquote für getrennte und gemischte Gewerbeabfälle sowie eine Hinterlegungspflicht von Nachweisen zur Befreiung rechtlicher Verpflichtungen.

„Erstes Ziel muss es sein, dass mehr unvermeidbare Gewerbeabfälle getrennt gesammelt werden, um möglichst sortenrein mehr Wertstoffe hochwertig recyceln zu können“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Doch der aktuelle Verordnungsentwurf wirkt genau dem entgegen, in dem er eine Recyclingquote von 30 Prozent ausschließlich für gemischte Gewerbeabfälle vorsieht. Das kann dazu führen, dass werthaltige Abfälle nicht mehr getrennt gesammelt werden, damit die Recyclingquote für Gemischtabfälle erreicht wird“, kritisiert Resch.

Zudem sei eine Recyclingquote ausschließlich für gemischte Gewerbeabfälle nicht praktikabel. Werden Gewerbeabfälle konsequent getrennt erfasst, dann sei die gesetzliche Recyclingquote für gemischten Abfall kaum erreichbar, weil nicht mehr ausreichend recyclingfähige Wertstoffe enthalten seien, argumentiert die DUH.

Werden Gewerbeabfälle dagegen nicht getrennt erfasst, dann sei die aktuell vorgeschlagene Recyclingquote von 30 Prozent für Gemischtabfälle zu niedrig, weil noch sehr viele Wertstoffe im Gemisch vorhanden seien. Deshalb sei nur die Festlegung einer gemeinsamen Recyclingquote für getrennt erfasste und gemischte Gewerbeabfälle sinnvoll.

Verpflichtende Nachweise

Besonders problematisch ist aus Sicht der DUH, dass die Gewerbeabfallverordnung viele Ausnahmen von der Pflicht zur Getrenntsammlung zulasse, die in der Praxis kaum überprüft würden. So sehe der aktuelle Verordnungsentwurf vor, dass Abfallerzeuger die Unterlagen zur Befreiung von den gesetzlichen Pflichten erst auf Verlangen der Behörden vorlegen müssen. Aus Sicht der DUH ist dies eine Einladung zur Nichteinhaltung der Verordnung.

„Wenn der Bürger seinen Hausmüll falsch sortiert, läuft er Gefahr, dass die Tonne vom Entsorger stehen gelassen wird und Strafen drohen – hier funktioniert die Kontrolle. Im Gegensatz dazu sollen Gewerbetreibende einen Freifahrtschein erhalten. Behörden verzichten nach unseren Erfahrungen weitgehend auf die Kontrolle von Abfallerzeugern und überprüfen im Regelfall auch nicht, ob die Ausnahmen, die sie in Anspruch nehmen, gerechtfertigt sind“, sagt der DUH-Referent für Kreislaufwirtschaft, Philipp Sommer. Die Ausnahmeregelungen führten dazu, dass am Ende bei der gleichen Menge an Haushaltsmüll und Gewerbeabfall die Recyclingquote beim Haushaltsmüll höher sei.

Die DUH fordert daher, dass Abfallerzeuger zukünftig unaufgefordert und verpflichtend Nachweise bei den zuständigen Behörden hinterlegen müssen, wenn sie von Ausnahmeregelungen Gebrauch machen möchten. Die Abfallerzeuger würden dadurch sensibilisiert und müssten jeder Zeit mit einer Überprüfung der hinterlegten Dokumente rechnen.

Für den Fall, dass Abfallerzeuger von der Getrennthaltungs- und Sortierpflicht befreit sind, wird im aktuellen Verordnungsentwurf eine ausschließlich energetische Verwertung der Gewerbeabfälle zugelassen. Damit diese Regelung kein Schlupfloch zur Verbrennung von Abfällen darstelle, sollte in der Verordnung laut DUH festgelegt werden, dass das Recycling grundsätzlich Vorrang vor der Verbrennung hat. Und zwar auch für Abfälle, die nicht getrennt erfasst oder sortiert werden

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