Erhöhung der Anlagenlaufzeit
Der Sonderabfallentsorger Zimmermann hat die Kapazitätserweiterung seiner Feststoff-Konditionieranlage in Gütersloh beantragt. Das Vorhaben stößt auf Widerstand bei der Bevölkerung. An diesem Mittwoch berät der Umweltausschuss im Düsseldorfer Landtag über das Vorhaben.
Zimmermann plant Kapazitätserweiterung
Auf dem Gelände des Gütersloher Sonderabfallentsorgers Zimmermann kam es am vergangenen Freitag zu einem Brand, der offensichtlich durch Verpuffungen in einer Mischhalle entstanden war. Die Ursache war ein vom Abfallerzeuger falsch deklarierter Abfall, der unbeabsichtigt in Berührung mit einem wäßrigen Schlamm aus organischen Produktionsrückständen geriet. Dadurch wurde brennbares Gas freigesetzt, das sich schließlich durch die Reaktionswärme entzündete. Für die Feuerwehr war es ein Einsatz mit 70 Einsatzkräften, für die Zimmermann-Gruppe ein materieller Schaden und eine öffentliche Aufmerksamkeit, auf die sie gerne verzichtet hätte.
Denn Beachtung findet Zimmermann derzeit genug. Grund ist die Kapazitätserweiterung einer ihrer Anlagen. Die Gruppe betreibt in Gütersloh drei Abfallbehandlungsanlagen: eine chemisch-physikalische Anlage (CP-Anlage), um flüssige Abfälle zu behandeln; eine Konditionieranlage für anorganische Feststoffe (FK-Anlage) und über seine Tochter Gesellschaft für Verwertung und Entsorgung (GVE) ein Sonderabfallzwischenlager mit Konditionieranlage für organische Stoffe.
Die FK-Anlage am Standort soll nun erweitert werden – von derzeit 65.000 auf dann 95.000 Jahrestonnen. In der Anlage werden Filterstäube, Rostkesselaschen und Metallhydroxidschlämme (sogenannte „Filterkuchen“) aus Abwasserreinigungsanlagen oder der Nassreinigung von Abluft behandelt. Anschließend werden die Abfälle deponiert. Der Erweiterungsantrag wird derzeit von der Genehmigungsbehörde in Detmold geprüft.
300 Einwendungen von Anwohnern
Das Vorhaben ruft nicht nur Anwohner und Umweltschützer auf den Plan, auch der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags wird sich am kommenden Mittwoch (7. September) mit dem Projekt befassen. Bislang sind rund 300 Einwendungen wegen starker Gerüche und hoher Emissionen eingereicht worden. Wie das nordrhein-westfälische Umweltministerium in einem Bericht für den Umweltausschuss schreibt, wurde in einem Erörterungstermin im Mai seitens der Einwender ein dauerhaft störender Geruch aus der FK-Anlage kritisiert. Darüber hinaus habe es im Jahr 2016 aber nur zwei Nachbarschaftsbeschwerden gegeben. Der TÜV Nord geht sogar davon aus, dass es künftig nur eine Geruchshäufigkeit von lediglich zwei Prozent der Jahresstunden geben wird.
Laut Bericht des Umweltministeriums wird die beantragte Kapazitätserweiterung die Schadstoffkonzentration in der Abluft nicht ändern. Allerdings erhöhe sich die Emissionsfracht dadurch, dass der emissionsrelevante Betrieb länger dauert. So besteht laut Ministerium eine betriebliche Verknüpfung zwischen FK-Anlage und CP-Anlage dadurch, dass in der CP-Anlage anfallende Filterkuchen aus den Kammerfilterpressen in der FK-Anlage bzw. in der Vorbehandlungsanlage umgeschlagen bzw. weiterbehandelt werden. Daneben wird ein Teil des Prozesswassers aus der CP-Anlage zum Befeuchten im Mischer der FK-Anlage verwendet. Eine erneute Prüfung, ob bei der FK-Anlage die Bestimmungen der Störfallverordnung einzuhalten sind, laufe derzeit.
Geruchsbelästigungen durch CP-Anlage
Regelmäßige Beschwerden über Geruchsbelästigungen gibt es dagegen bezüglich der CP-Anlage. Diese liegt rund 350 Meter von der FK-Anlage entfernt. Eine neu errichtete Filtrations- und Nachbehandlung, die seit 2016 in Betrieb ist, konnte das Problem bislang nicht lösen, berichtet das Umweltministerium. Da die Auswertung der Emissionsmessung nach Inbetriebnahme noch nicht vorliegt, sei die immissionsschutzrechtliche Abnahme noch nicht erfolgt.
Weil es aber trotz des Neubaus weiterhin zu Beschwerden hinsichtlich der Geruchssituation kommt, prüft die Bezirksregierung derzeit die Möglichkeit der Anordnung einer Geruchserhebung durch ein zugelassenes Institut. Andere Quellen für Geruchsbelastungen, etwa der Transport des Filterkuchens von der CP- zur FK-Anlage, werden ebenfalls überprüft.
Erreicht FK-Anlage die Kapazitätsgrenze?
Nach Angaben des Umweltministeriums kann nicht ausgeschlossen werden, dass die FK-Anlage ihre jährliche Kapazitätsgrenze vor einer Entscheidung über die beantragte Kapazitätserweiterung erreichen wird. In diesem Fall dürfe die Anlage in diesem Kalenderjahr nicht weiter betrieben werden, gegebenenfalls wäre der Betrieb zu untersagen. Die Zimmermann-Gruppe habe den Durchsatz der Anlage bereits stark gedrosselt, so das Ministerium. Dennoch werde die zulässige Menge voraussichtlich ungefähr Ende September erreicht sein. Die Bezirksregierung habe eine Mengenbilanz für das erste Halbjahr vom Betreiber angefordert und kontrolliere regelmäßig die erreichten Mengen der behandelten Abfälle.
Wann genau die Bezirksregierung über den Genehmigungsantrag entscheiden wird, ist noch offen. Derzeit liegen noch nicht alle erforderlichen Antragsunterlagen vor. So fehlt laut Umweltministerium das überarbeitete Geruchsgutachten. Die Prüfung, ob die FK-Anlage unter die Störfallverordnung fällt, sei ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Sollte dies der Fall sein, wären weitere Unterlagen und Prüfungen wie beispielweise ein Abstandsgutachten erforderlich. Eine Entscheidung über die Genehmigung kann erst nach Vorlage aller Unterlagen getroffen werden, so das Ministerium.