Branchenregel „Abfallsammlung“
Das Rückwärts-Fahrverbot für Müllautos ist zwar vom Tisch, doch die Fragen zur Sicherheit bei der Abfallsammlung bleiben. In einer neuen Studie wurden die Problematik untersucht und Tipps zur Unfallvermeidung erarbeitet.
Studie zum Rückwärtsfahren in der Abfallsammlung
Um Unfälle bei der Abfallentsorgung mit Müllautos zu vermeiden, sind Rückfahrkataster oder gar Verbote nur bedingt geeignet. Vielmehr können kleinere und größere Maßnahmen dazu beitragen, die Sicherheit bei der Abfallsammlung zu erhöhen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Rückwärtsfahren bei der Abfall- und Wertstoffsammlung“ der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE).
In der Studie wurde auf Initiative der Entsorgerverbände VKU, BDE und EdDE untersucht, welche Probleme beim Rückwärtsfahren auftreten und wie diese – ohne ein Verbot – zu lösen sind. Hintergrund ist ein Vorstoß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), bei dem in die Branchenregel „Abfallsammlung“ unter anderem ein Rückwärts-Fahrverbot eingeführt werden sollte. Der Entwurf wurde jedoch Ende 2015 abgelehnt.
Für die Dokumentation wurden Daten und Fakten für den Status quo beim Rückwärtsfahren gesammelt – sowohl bei kommunalen als auch bei privaten Entsorgungsunternehmen. Basierend auf den Erkenntnissen haben die Verbände dann Lösungsmöglichkeiten und Tipps entwickelt.
Fahrer soll manuell und technisch unterstützt werden
Bei der Befragung kam zunächst heraus, dass drei Viertel der Teilnehmer nicht glauben, dass ein Rückfahrkataster dazu beiträgt, Unfälle zu reduzieren, zumal ein Großteil der Unglücke beim Vorwärtsfahren passiert. Dennoch empfehlen die Autoren der Studie, dass die Entsorgungsbetriebe „umfassende Maßnahmen“ ergreifen, um das Rückwärtsfahren weitgehend zu vermeiden. Zu den Maßnahmen zählt die Verlegung von Behälterstandorten, der Einsatz von kleinen Spezialfahrzeugen in Ausnahmefällen, die Anlage neuer Straßen oder ein temporäres Parkverbot.
Da auf das Rückwärtsfahren nach Ansicht der Entsorgerverbände nicht vollständig verzichtet werden kann, soll sichergestellt werden, dass der Fahrer dabei manuell und oder technisch unterstützt wird. Unter anderem soll für die betroffenen Gebiete mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wie das Rückwärtsfahren durchzuführen ist. Dem Fahrer kann beispielsweise ein Verzeichnis mit Zuordnung der entsprechenden Maßnahmen mitgegeben werden.
Ein weiterer Tipp: Schon im Vorfeld sollte bei der Berufskraftfahrerausbildung darauf Wert gelegt werden, dass Schulungen im Bereich Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit absolviert werden. Auch unterjährig sollten die Mitarbeiter geschult werden, um Gefahren zu umgehen: Beispielsweise indem Behälter kurzzeitig auf den Gehsteig gestellt werden, um somit Passanten zu hindern, auf die Straße auszuweichen.
Immer ein Sicherheitsabstand
Grundsätzlich sollte beim Rückwärtsfahren immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zu allen Seiten eingehalten und nicht mehr als 150 Meter weit gefahren werden, heißt es in dem Bericht. Außerdem dürften sich im Gefahrbereich keine Personen aufhalten. Falls der Fahrer durch einen Kollegen eingewiesen wird, muss dieser speziell geschult werden und bestimmte Handsignale kennen. Wird die Hilfe eines Externen nötig, soll auch dieser vorher nach Kenntnissen – beispielsweise der Handsignale – gefragt werden.
Bezüglich Rückfahr-Assistenz-Systemen halten sich die Autoren der Studie mit konkreten Empfehlungen zurück. „Welche technische Lösung von welchem Anbieter für den jeweiligen Einsatz zielführend ist, muss dem jeweiligen Nutzer überlassen bleiben“, heißt es in dem Papier. Grundsätzlich seien die Systeme aber technisch einsetzbar, könnten den Einweiser überwiegend ersetzen und „erhöhen die Sicherheit weiter“.



