Neue Branchenregel

Entsorgungsfirmen haben nun Klarheit zum Thema Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung. Am Montag haben sich die beteiligten Parteien auf einen Konsens geeinigt. Das Rückwärtsfahren ist demnach möglich, aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Abfallsammlung: Einigung zum Rückwärtsfahren


Wie der BDE mitteilt, haben Unfallversicherungsträger, Entsorgungswirtschaft und die Gewerkschaft Verdi einen Konsens zum Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung gefunden. Dieser ist in der neuen Branchenregel „Abfallsammlung“ umgesetzt, die vom Grundsatzausschuss Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) am 24. Oktober beschlossen wurde und zeitnah in der DGUV-Publikationsdatenbank veröffentlicht werden soll.

Gemäß Branchenregel sollen Entsorgungsunternehmen die Touren bei der Abfallabholung grundsätzlich so planen, dass unfallträchtige Rückwärtsfahrten möglichst vermieden werden. Das bedeutet, dass zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen sind. Hierzu können auch bauliche Veränderungen an den Abfallsammelstellen oder Änderungen der Verkehrsführung zählen.

Wenn alle Möglichkeiten zur Minimierung des Rückwärtsfahrens nach eingehender Prüfung ausgeschöpft sind, ist mittels der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie die gefahrlose Rückwärtsfahrt in dieser Situation durchzuführen ist. Laut BDE muss der Unternehmer unter anderem festlegen, über welche Kenntnisse Personen verfügen müssen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren einweisen.

Die Branchenregel berücksichtigt aber auch den möglichen Einsatz von Fahrerassistenzsystemen. In solchen Fällen kann auf einen Einweiser verzichtet werden, sofern damit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Ansonsten bleibt Stand der Technik, dass der Fahrer sich einweisen lassen muss.

Appell an Stadtplaner

„Mit der Branchenregel ist es uns gelungen, Lösungen für den Arbeitsschutz bei der Abfallsammlung zu finden, die die Bedürfnisse der Praxis und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen“, so Dirk Füting, Leiter des Sachgebiets Abfallwirtschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Klar ist aber, dass es auch in Zukunft Situationen geben kann, in denen das Rückwärtsfahren einfach zu gefährlich ist. Wir appellieren daher insbesondere an die Stadtplaner, die Bedürfnisse der Entsorger zu berücksichtigen, wenn sie die Verkehrswege planen.“

Zufrieden zeigen sich auch Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des VKU, Andreas Thürmer, EdDE-Vorstandsvorsitzender, und BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen auch künftig unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu verbieten, ist vernünftig und praxisnah. Es ist ein guter Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit und Bürgerfreundlichkeit erzielt worden, mit dem die Branche zufrieden sein kann.“

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