Reaktion der Wirtschaft auf Monitoringbericht
Das BMUB sieht keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung, der VKU sieht sich bestätigt und die private Recyclingwirtschaft protestiert: Die Wertung des zweiten Monitoringberichts der Bundesregierung zur Entwicklung der gewerblichen Sammlung fällt höchst unterschiedlich aus. Die Wirtschaft beharrt darauf: Die bloßen Zahlen der bestandskräftigen Verbote bilden nicht das gesamte Ausmaß ab.
„Viele gewerbliche Sammler haben schlicht aufgegeben“
Am 19. Oktober hat das Bundeskabinett den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zur Anzeigepflicht gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen beschlossen. Gegenstand des Berichts ist der Vollzug der Paragrafen 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Diese beiden Paragrafen regeln die Voraussetzungen für die Durchführung gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von Abfällen sowie die entsprechende Anzeigepflicht für die Sammlungen.
Für die Bundesregierung ist das Fazit des Berichts eindeutig: Sie erkennt keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, die Regelungen des KrWG zur gewerblichen Sammlung zu korrigieren. Nach ihrer Auffassung agiert die behördliche Praxis mit Augenmaß. Die von den Verbänden der privaten Entsorgungswirtschaft behauptete Verdrängung gewerblicher Sammler vom Markt habe sich nicht bestätigt.
Niedrige Untersagungsquote
Dem Bericht zufolge wurden seit Inkrafttreten der Regelungen im Juni 2012 genau 30.594 gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen angezeigt. Von den angezeigten gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen wurden lediglich 5 Prozent untersagt. In Bezug auf die rund 22.700 angezeigten gewerblichen Sammlungen beträgt die Untersagungsquote damit 6 Prozent. Die Untersagungsquote der 7.903 angezeigten gemeinnützigen Sammlungen beträgt lediglich 1 Prozent.
Gleichwohl sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf. Die Entscheidung durch eine neutrale Behörde, die nicht auf der gleichen Ebene wie der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger angesiedelt ist, würde die Transparenz und die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen entscheidend erhöhen, heißt es im Monitoringbericht. Die Länder sollten deshalb Vorwürfen einer behördeninternen Verquickung schon dadurch vorbeugen, dass sie die von ihnen getroffene Zuständigkeitsverteilung sowie das Verfahren der Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regelmäßig kritisch überprüfen.
„Untersagungsexzesse in einzelnen Regionen“
Die private Recyclingwirtschaft begrüßt diese Forderung, verlangt aber noch mehr. Der Gesetzgeber sollte sich klar dazu positionieren, privatwirtschaftliches Engagement zu fördern anstatt Kommunalstrukturen mit einem Schutzzaun zu umgeben, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der drei Verbände BDSV, bvse und VDM.
Auch der BDE fordert Korrekturen. „Gerade Untersagungsexzesse in einzelnen Regionen sprechen dafür, dass der Gesetzgeber nachsteuern muss“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. So seien in Rheinland-Pfalz 92 Prozent aller Untersagungen durch sechs von insgesamt 33 zuständigen Behörden oder in Niedersachsen 47 Prozent aller Untersagungen durch fünf von 47 zuständigen Behörden erfolgt. „Die Zulässigkeit einer gewerblichen Sammlung darf nicht im Belieben von Lokalfürsten stehen“, so Kurth.
Hohe Hürden für gewerbliche Sammler
Alle vier Verbände beharren darauf, dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die gewerbliche Sammlung massiv eingeschränkt hat. Die Verbände BDSV, bvse und VDM kritisieren die unzureichende Datenbasis der Studie für die bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern. Davon abgesehen sei es unzulässig, von den bloßen Zahlen der bestandskräftigen Verbote für gewerbliche Sammlungen auf die tatsächliche Dimension der Verdrängung privater Recyclingunternehmen durch Kommunalbetriebe zu schließen.
Nach Ansicht der drei Verbände blendet der Monitoring-Bericht zudem aus, „dass durch die hohen Hürden, die das Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gewerblichen Sammler bei der Anzeige der Sammlungen errichtet hat, viele privatwirtschaftliche Sammlungsaktivitäten von Vorneherein zunichtegemacht worden sind und immer noch werden“.
Nur ganz wenige private Unternehmen, deren Unternehmenszweck die Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten ist, hätten die finanziellen und administrativen Mittel, die Abwehr unberechtigter Verbote der Behörden bis zum Bundesverwaltungsgericht zu tragen, erklären BDSV, bvse und VDM. „Viele gewerbliche Sammler haben auf dem langen Hindernisparcours schlicht aufgegeben und sind für immer vom Markt verschwunden.“ In die Lücke seien Kommunalbetriebe gesprungen, die sich um Rentabilität letztendlich nicht sorgen müssten.
Darüber hinaus weisen die Verbände weisen zudem darauf hin, dass in den Bundesländern vielfach zwar keine Untersagungen ausgesprochen wurden, die Sammlungen aber nur befristet oder mit Auflagen erlaubt wurden. Mit dieser Verfahrensweise versuchten die Behörden, den Bestandsschutz von Sammlungen auszuhöhlen.
„Neue Rechtsunsicherheit geschürt“
Die private Wirtschaft hat zudem Zweifel, ob das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diesen Trend wirklich stoppen kann. „Aus dem Kleingedruckten versucht jede Seite Honig zu saugen, so dass es letztlich keine Rechtsklarheit gibt“, meint BDE-Präsident Kurth. „So erweisen sich auch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Untersagung einer gewerblichen Sammlung wegen entgegenstehender öffentlicher Interessen möglicherweise als Steine statt Brot.“ Der BDE befürchtet, dass der Streit vor Gerichten um gewerbliche Sammlungen weitergeht.
Auch BDSV, bvse und VDM befürchten, dass die Negativentwicklung bei gewerblichen Sammlungen durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zusätzlichen Auftrieb erhalten wird. Dass der Anteil gemeinnütziger und gewerblicher Wertstoffsammlungen maximal 15 Prozent betragen darf und somit die restlichen 85 Prozent für kommunale Sammlungsaktivitäten reserviert sind, sei eine „eindeutig irrige und europarechtswidrige Ansicht“. Selbstverständlich müssten sich kommunale Sammlungen dem Leistungsvergleich mit privatwirtschaftlichen Sammlungen stellen. „Indessen ist neue Rechtsunsicherheit geschürt worden, die abermals viele gewerbliche Sammlungsaktivitäten zunichtemachen wird.“
VKU sieht sich bestätigt
Der Kommunalverband VKU sieht das erwartungsgemäß anders. „Der Bericht bestätigt: Die Behörden agieren mit Augenmaß. Es ist keinesfalls dazu gekommen, dass gewerbliche Sammlungen aus dem Wettbewerb gedrängt wurden, wie von der Privatwirtschaft vielfach behauptet“, erklärte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.
Die niedrige Untersagungsquote zeige, dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz kaum zu Veränderungen im Entsorgungsmarkt geführt habe. Auch die Rechtssicherheit im Umgang mit gewerblichen Sammlungen sieht Hasenkamp durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich erhöht. Durch das Urteil könnten die kommunalen Entsorgungsbetriebe nun verlässlich mit den Entsorgungsmengen planen, „so dass die Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten weiter ausgebaut werden kann“.





