BMUB-Position zu Recyclingquoten
Das Bundesumweltministerium hat Meldungen zurückgewiesen, Deutschland würde ambitionierte EU-Recyclingziele verhindern wollen. Das Gegenteil sei der Fall, sagt BMUB-Vertreter Andreas Jaron. Doch die Pläne der EU-Kommission hätten ein Dilemma geschaffen, für das man nun Lösungen suche.
„Völlig falsche Gerüchte“
Eigentlich ist Andreas Jaron nicht prädestiniert, um als Vertreter des Bundesumweltministeriums beim Biomasseforum zu sprechen. Er leitet das Referat für internationale Angelegenheiten, für Biomasse ist eigentlich sein Kollege Bergs zuständig. Er habe deshalb den Veranstalter gefragt, worüber er sprechen solle, begann er heute seinen Vortrag beim Biomasseforum in Bad Hersfeld. Der Veranstalter, Michael Kern vom Witzenhausen Institut, habe ihm geantwortet, er dürfe zu allem etwas sagen, nur nicht über 20 Minuten.
Also sprach Jaron über das, was ihn derzeit stark beschäftigt – die Pläne der EU-Kommission zur Änderung des europäischen Abfallrechts. Das Bundesumweltministerium zog in den vergangenen Wochen Kritik auf sich, weil es die Pläne der Kommission zur Erhöhung der Recyclingquoten angeblich nicht mehr mitträgt. Eine gute Gelegenheit also, die tatsächliche Position des BMUB darzustellen.
Es gibt Gerüchte, sagte Jaron, dass Deutschland den europäischen Prozess stoppen wollte. Doch das seien Gerüchte, „die völlig falsch sind“. Für das BMUB gebe es keinen Grund, ambitionierte Ziele zu verhindern, im Gegenteil.
Aber unter den Vorschlägen der EU-Kommission seien auch einige Vorschläge, die ambitioniert aussähen, aber fachlich nicht gut vorbereitet seien. Damit meinte Jaron unter anderem die geplante Erhöhung der EU-weiten Recyclingquoten. Die Kommission will die Recyclingquote für Siedlungsabfälle im Jahr 2025 auf 60 Prozent anheben, ab dem Jahr 2030 soll sie dann 65 Prozent betragen. Dazu hat die Kommission bereits im Dezember 2015 einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.
Neue Recyclingquote lässt sich nur schätzen
Für Deutschland sind diese Quoten eigentlich kein Problem, denn im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist für 2020 eine Recyclingquote für Siedlungsabfälle von 65 Prozent festgelegt. Doch die Kommission will nicht nur die Höhe der Quote ändern, sondern auch die Berechnungsquote.
Bislang gilt in Deutschland diejenige Menge als recycelt, die bei der ersten Recyclinganlage angeliefert wird, unabhängig davon, was anschließend damit passiert. Nach der outputorientierten Methode der Kommission soll bei der letzten Recyclinganlage angesetzt werden. Diejenige Menge, die dort ankommt, wird ins Verhältnis zu Gesamtmenge gesetzt und damit die Recyclingquote berechnet.
Damit ist eigentlich nur eines klar: Die Recyclingquote würde nach der neuen Berechnungsform deutlich niedriger ausfallen. Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft DGAW schätzt, dass nur noch eine Quote von 38 Prozent übrig bleiben würde. Das BMUB ist etwas zuversichtlicher. „Unsere Schätzungen liegen bei 50 bis 55 Prozent“, sagte Jaron.
„Das ist ein Dilemma“
Dass nur Schätzungen vorliegen, hat einen handfesten Grund. „Das Problem ist, dass wir die Quote nach der neuen Berechnungsmethode gar nicht berechnen können“, erklärte Jaron. Denn zwischen der ersten und letzten Behandlungsstufe würden Vermischungen und Ausschleusungen stattfinden, in dieser Zwischenstufe würden Abfälle behandelt und Sorten zusammengestellt. „Die Rückverfolgbarkeit von der letzten Stufe zur ersten Stufe können wir gar nicht gewährleisten“, stellte Jaron klar.
Noch viel schwieriger ist die Situation in anderen EU-Mitgliedstaaten. Staaten wie Dänemark und Zypern hätten gesagt, dass sie überhaupt keine Recyclinganlagen haben, erklärte Jaron. Sie exportierten diese Abfälle ins Ausland. Das heißt, dass sie gar keine Recyclingquoten ermitteln könnten.
Hinzu kommt, dass die Situation in den Mitgliedstaaten sehr heterogen ist. Nur in 12 von 28 Staaten wird weniger als 50 Prozent deponiert. Im Jahr 2020 greift aber schon die EU-Recyclingquote für Siedlungsabfälle von 50 prozent. „Das heißt, wir können davon ausgehen, dass mindestens die Hälfte der Staaten die Recyclingquote von 50 Prozent bis 2020 nicht erreichen wird“, so Jaron. „Und vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission jetzt vor, die Recyclingquote anzuheben und gleichzeitig die Berechnungsform zu ändern. Das ist natürlich ein Dilemma.“
Standardverlustraten für einzelne Stoffströme
Wie es nun nach den Einwänden des BMUB in der Ratsgruppe weitergehen wird, ist offen. Für Jaron müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. So müssten neue Vorgaben der Kommission unter anderem technisch umsetzbar, methodisch sinnvoll und statistisch nachprüfbar sein. Zugleich dürfe nicht mehr Bürokratie entstehen.
In der Ratsgruppe wird nun darüber diskutiert, mit so genannten Standardverlustraten zu arbeiten. Die Überlegung sei, solche Verlustraten für einzelne Stoffströme festzulegen, erklärte Jaron. Habe man beispielsweise bei Altpapier einen Verlust von 8 Prozent, würden sodann 92 Prozent der Mengen in die Berechnung der Quote einfließen. Doch auch damit seien Probleme verbunden, die schwer zu lösen seien.
Im Grunde genommen steht die Ratgsruppe noch immer am Anfang. „Wir sind in der Ratsgruppe immer noch in der Phase, in der die Mitgliedstaaten ihre Positionen darstellen“, sagte Jaron. Es gebe zwar einzelne Kompromissvorschläge, doch nach einem Dreivierteljahr und 12 Sitzungen sei man immer noch nicht weitergekommen.




