Getrennthaltungsquote für Gewerbeabfälle

Der Entwurf für die neue Gewerbeabfallverordnung sieht vor, dass Sachverständige die künftige Getrennthaltungsquote überwachen sollen. Aus Sicht des BDE ist das ein Fehler. Besser wäre es, die Überwachung in die Hände von Entsorgungsfachbetrieben zu legen, meint der Verband.

Überwachung durch Entsorgungs-Fachbetriebe?


Am Mittwoch vergangener Woche hat der Entwurf zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung das Bundeskabinett passiert. Nun kommt die Verordnung in den Bundestag. Eigentlich ist der BDE zufrieden mit dem aktuellen Entwurf. Er sei deutlich praxisnäher als frühere Entwürfe. Doch auch der aktuelle Entwurf hat noch Potenzial für Nachbesserungen.

Dazu zählt für den BDE, dass die Überprüfung der Getrennthaltungsquote nicht in den Händen von Sachverständigen liegt. Sehr viel besser geeignet seien Entsorgungsfachbetriebe, meint der Verband.

„Die Entsorgungsfachbetriebe haben den Überblick über die anfallenden Abfälle bei den Gewerbebetrieben“, argumentiert BDE-Präsident Peter Kurth. „Für die Überprüfung auf ein paar wenige Sachverständige zu setzen, führt zu Engpässen. Auf diese Weise würde eine effektive Kontrolle der Quoten erschwert. Außerdem käme es zu höheren Bürokratie- und Logistikkosten.“

Ausnahmen bei Getrennthaltungsquote von 90 Prozent

Der Entwurf für die neue Gewerbeabfallverordnung verfolgt in erster Linie das Ziel, das Recycling von gemischt erfassten Gewerbeabfällen zu stärken. Grundsätzlich setzt der Entwurf aber bei der Anfallstelle des Abfallerzeugers an. So müssen gemäß Entwurf gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle nach Stoffströmen getrennt gesammelt und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zugeführt werden. Die Getrennthaltungspflicht bezieht sich auf Papier/Pappe/Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle sowie Holz, Bioabfälle und Textilien.

Ausnahmen sind dann vorgesehen, wenn die Getrennthaltungspflicht für den Abfallerzeuger technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dann ist eine gemischte Erfassung von gewerblichen Siedlungsabfällen zulässig. Die Abfallgemische sind dann einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen

Dabei gilt, dass Vorbehandlungsanlagen ab 1. Januar 2019 eine Sortierquote von durchschnittlich 85 Masseprozent pro Kalenderjahr erfüllen müssen. Darüber hinaus müssen die Anlagenbetreiber eine Recyclingquote (Anteil der recycelten Abfälle an den verwerteten Abfällen) von 30 Masseprozent erreichen. Eine automatische Erhöhung der Recyclingquote auf 50 Masseprozent ist im aktuellen Referentenentwurf nicht mehr vorgesehen. Stattdessen muss die Bundesregierung bis zum 31.12.2020 auf der Grundlage der bis dahin gesammelten Erfahrungen eine Anpassung der Quote prüfen.

Gemäß Entwurf ist die gemischte Erfassung auch dann möglich, wenn der Abfallerzeuger im vorangegangenen Kalenderjahr eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent erreicht hat. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass bei sehr hohen Getrenntsammlungsquoten die übrigbleibenden Gemische kaum noch verwertbare Bestandteile enthalten und deshalb für eine Sortierung in einer Vorbehandlungsanlage nicht geeignet sind. Jene Abfallerzeuger, die diese Ausnahmereglung in Anspruch nehmen wollen, müssen die Getrenntsammlungsquote durch einen zugelassenen Sachverständigen nachweisen. Genau diesen Nachweis könnten Entsorgungsfachbetriebe besser erbringen, meint der BDE.

Nachbesserungsbedarf auch bei Dokumentation

Weiteren Nachbesserungsbedarf für die Novelle gibt es aus Sicht des BDE bei der Dokumentation. „Zur praxisgerechten Vereinfachung der Dokumentation durch den Erzeuger, und dabei insbesondere zum Nachweis der Getrenntsammlungsquote, schlagen wir die Nutzung eines Deckblatts vor, auf dem alle wesentlichen Informationen zur Sammlung und Weitergabe der verschiedenen Fraktionen verzeichnet sind“, erklärt Kurth.

Der BDE regt an, einen möglichen Vordruck als weitere Anlage der Verordnung anzufügen. „Eine solche Dokumentation der Verwertung der getrennt erfassten Abfälle in einer Abfallübersicht des Erzeugers wäre ein sinnvolles Instrument“, betont Kurth. „Der Erzeuger könnte direkt sehen, wie die Recyclingmenge bestmöglich gesteigert werden kann.“

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