Zwei neue Leitfäden
Lange wurde um sie gerungen, im Oktober kam die Einigung, nun wurde die neue Branchenregel zur Abfallsammlung veröffentlicht. Besonders der Passus zum Rückwärtsfahren wurde heiß diskutiert. Auch zur Abfallbehandlung wurde eine neue Regel veröffentlicht.
Neue Branchenregel zur Abfallsammlung liegt vor
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zwei neue Branchenregeln veröffentlicht, die für die Entsorgungsbranche von Bedeutung sind. Gemeint sind die beiden Regelwerke „DGUV Regel 114-601 – Abfallsammlung“ und „DGUV Regel 114-602 – Abfallbehandlung“, die inzwischen zum Download bereitstehen.
Vor allem die Vorgaben zur Abfallsammlung hatten im Vorfeld bei den Betroffenen zu vielen Diskussionen geführt, da ursprünglich angedacht war, das gefährliche Rückwärtsfahren bei der Müllsammlung komplett zu verbieten. Mehrere Interessensvertreter hatten ein Verbot als nicht praxistauglich bezeichnet, so dass am Ende ein Kompromiss erarbeitet wurde: Demnach ist das Rückwärtsfahren weiterhin erlaubt, aber nur dann, wenn besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Auf insgesamt zwei Seiten erklärt das Dokument, wie das unvermeidbare Rückwärtsfahren künftig zu gestalten ist. Demzufolge müssen zunächst alle Möglichkeiten zur Minimierung des Rückwärtsfahrens ausgeschöpft werden. Anschließend ist mittels einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie die gefahrlose Rückwärtsfahrt in der jeweiligen Situation durchzuführen ist. Der Unternehmer muss dabei unter anderem festlegen, über welche Kenntnisse Personen verfügen müssen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren einweisen.
Laut Branchenregel können aber auch Fahrerassistenzsystemen eingesetzt werden. In solchen Fällen kann auf einen Einweiser verzichtet werden, sofern damit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Ansonsten bleibt der Stand der Technik, dass der Fahrer sich einweisen lassen muss. Außerdem gibt die Regel unter anderen Tipps zu Hygiene, Schutzausrüstung, Wartung und Schutz vor Lärm.
Tipps zu Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen
In der zweiten Branchenregel zum Thema Abfallbehandlung werden unter anderem Tipps zu Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen, zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten gegeben. Außerdem gibt es Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Hygienemaßnahmen und Hautschutz.
Die Branchenregeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung gemeinsam mit Experten zum Arbeitsschutz entwickelt. Sie sollen helfen, Normen, Vorschriften und Regeln korrekt anzuwenden. Rechtlich bindend sind sie allerdings nicht. Wenn ein Unternehmen andere Lösungen wählt, müssen diese aber im Ergebnis mindestens so sicher sein.