Entwurf zur VDI-Richtlinie

Nach welchem Stand der Technik sollten Kompostierungsanlagen betrieben werden? Und wie lassen sich Emissionen wirksam reduzieren? Antworten gibt der Entwurf einer neuen VDI-Richtlinie, der vor kurzem erschienen ist.

Emissionsminderung für Kompostier-Anlagen


Kompostieranlagen verwandeln Gartenabfälle in wertvollen Dünger. Doch dabei können Luftverunreinigungen entstehen. Vor allem Geruchsstoffe, Luftschadstoffe, klimarelevante Gase sowie Staub und Bioaerosole zählen zu den Emissionen, die während des Kompostierungsvorgangs entstehen.

Solche Emissionen lassen sich jedoch wirksam reduzieren. Mit welchen Maßnahmen und welcher Technik das möglich ist, beschreibt der neue Entwurf der VDI-Richtlinie 3475 Blatt 6 „Emissionsminderung – Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung – Kompostierung“. Der neue Entwurf gibt Betreibern von biologischen Abfallbehandlungsanlagen eine Hilfestellung, um Risikofaktoren für erhöhte Emissionen zu erkennen und mit technischen Mitteln zu vermindern.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3475 Blatt 6 „Emissionsminderung – Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung – Kompostierung“ ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von EUR 62,60 beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich und kann hier bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil bei allen VDI-Richtlinien. Die Einspruchsfrist endet am 31.08.2017.

Mehr zum Thema
Wenn der Müllwagen mitdenkt
Batteriebrände: Entsorger fordern Runden Tisch
Neue Studie: So viel Abfall produzieren Krankenhäuser in Deutschland
Bundesbank: Wirtschaft verliert wieder an Fahrt
Deutschland produziert so wenig Verpackungsmüll wie 2009
So soll ein Kunststoff den Biomüll sauberer machen
EU erwägt Beschränkungen für Stahlschrottexporte in die USA
Zirkuläre Geschäftsmodelle sind noch die Ausnahme
Die unsichtbare Bremse der Kreislaufwirtschaft
3D-Karte zeigt Deutschlands Materiallager in Gebäuden
Preise für Kaufhausaltpapier geben nach