Kabinettsbeschluss
Das Bundeskabinett hat ein neues Zuwanderungskonzept beschlossen, mit dessen Hilfe der Fachkräftemangel in Deutschland abgemildert werden soll. Die Wirtschaft begrüßt die neuen Regelungen. Was Sie wissen müssen, wenn sie künftig ausländische Fachkräfte einstellen wollen.
Bundesregierung regelt Fachkräfte-Einwanderung neu
Seit einem Vierteljahrhundert streiten die Parteien darüber, ob Deutschland ein Einwanderungsgesetz braucht oder nicht. Jetzt hat die Große Koalition Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte regelt. Was mit den Menschen ist, die jahrelang mit einer „Duldung“ in Deutschland leben, arbeiten und sich nichts zuschulden kommen lassen, soll zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden – im Aufenthaltsgesetz. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Beschluss des Bundeskabinetts:
Was ist im Kern geplant?
Fachkräfte mit Berufsabschluss und Deutschkenntnissen aus Nicht-EU-Staaten sollen zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen – aber nur, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Für abgelehnte Asylbewerber, die mit Duldungsstatus im Land sind, soll es nach bundesweit geltenden Regeln eine Arbeitserlaubnis und einen sichereren Aufenthaltsstatus geben. Wie der aussehen kann, ist aber noch völlig unklar.
Vom „Spurwechsel“, also dem Wechsel aus dem Asyl- ins Aufenthaltsrecht, wollten die beteiligten Minister am Dienstag nicht reden – obwohl es am Ende doch darauf hinauslaufen könnte. Günter Burkhardt, Geschäftsführer Pro Asyl, mahnt: „Ein Geduldeter hat keinen sicheren Status. Da braucht es eine Aufenthaltserlaubnis.“ Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, betont: „Es gibt keinen allgemeinen Spurwechsel für Asylbewerber und damit keine Fehlanreize.“
Wer durfte jetzt schon kommen, um sich hier einen Job zu suchen?
Bisher war das nur für Ausländer mit Hochschulabschluss möglich. Sie können jetzt schon nach Deutschland kommen, um sechs Monate lang auf Jobsuche zu gehen. Allerdings nur dann, wenn sie einen deutschen oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie für ihren Lebensunterhalt in diesem halben Jahr selbst aufkommen. Arbeiten dürfen sie in dieser Zeit nicht. Da der Fachkräftemangel aber auch nicht-akademische Berufe betrifft, wird dieser Kreis jetzt erweitert.
Dürfen abgelehnte Asylbewerber nicht jetzt schon arbeiten?
Ja, aber auf ihren Aufenthaltsstatus hat das über Jahre hinaus keine Auswirkungen. Das bedeutet eine große Unsicherheit für sie. Außerdem ist es auch für ihre Arbeitgeber schlecht, die nicht wissen, wie lange ihnen der Mitarbeiter noch zur Verfügung stehen wird. Und die Regelungen werden nicht in allen Bundesländern gleich angewendet.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Wer seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt, „hinreichende mündliche Deutschkenntnisse“ hat, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt und wohl für seinen Lebensunterhalt aufkommen dürfte, der kann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Wer minderjährige Kinder hat, für den gibt es diese Möglichkeit schon nach sechs Jahren. Besondere Regelungen gelten für Jugendliche oder junge Menschen, die hier eine Ausbildung machen.
Anders als bei der Anwerbung von Fachkräften kommt es bei geduldeten Ausländern also nicht auf die Qualifikation an, sondern auf Integration, Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnisse. Denkbar wäre es, künftig Fristen zu verkürzen oder zusätzliche Kriterien zu schaffen.
Wen betrifft die Neuregelung konkret?
Nach Darstellung des Innenministeriums würden vor allem Menschen profitieren, die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise gekommen sind. „Es gibt aus den Jahren 2015 und 2016 eine Gruppe von Personen, die in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft gut integriert sind und aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können“, hieß es. „Gleichzeitig wollen wir für die Zukunft unter anderem mit Ankerzentren dafür sorgen, dass Asylverfahren beschleunigt und abgelehnte Asylbewerber schneller abgeschoben werden.“
Was ist, wenn ein arbeitender Geduldeter später seinen Job verliert?
Das ist noch nicht klar. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) versprach Kriterien für Betroffene, die keinen Wust von Durchführungsbestimmungen erfordern. „Es macht doch einen Unterschied, ob jemand, der bislang geduldet ist und eine relativ kurze Zeit gearbeitet hat, nach zwei Monaten wieder arbeitslos wird, oder ob es jemanden gibt, der seit 14 Jahren hier ist und die ganze Zeit gearbeitet hat, hinterher vielleicht außerhalb des Duldungsstatus noch mal zehn Jahre arbeitet und aus irgendeinem Grund seinen Arbeitsplatz verliert.“
Wie viele Fachkräfte fehlen in Deutschland?
Laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fehlen den Unternehmen 1,6 Millionen Arbeitskräfte. Fast jedes zweite Unternehmen gab im DIHK-Arbeitsmarktreport 2018 an, offene Stellen längerfristig nicht besetzen zu können. Stellen für Fachkräfte bleiben heute länger unbesetzt als noch vor zwei Jahren, laut Bundesagentur für Arbeit (BA) sind es aktuell im Schnitt 107 Tage. Im vergangenen Jahr waren es 103 Tage, im vorvergangenen Jahr 97 Tage.
Verschärft habe sich die Lage etwa in Bauberufen. Große Engpässe gebe es aber auch in technischen Berufen von Sanitär bis IT oder bei Gesundheit und Pflege.
Welche Qualifikation sollen Fachkräfte für einen Job in Deutschland mitbringen?
Sprachkenntnisse und eine qualifizierte Ausbildung. Diese muss aber nicht unbedingt deutschen Standards entsprechen, 18-monatige Nachschulungen hierzulande sind auch heute schon möglich und sollen stärker genutzt werden. IT-Fachkräfte und Kräfte aus anderen Branchen mit besonderem Bedarf sollen auch ohne formale Qualifikation kommen dürfen, falls sie genug Erfahrung haben. Sprachkurse des Goethe-Instituts will die Bundesregierung stärker fördern. Besonders um Gesundheits- und Pflegekräfte soll geworben werden.
Was verdienen deutsche Fachkräfte im Durchschnitt?
Das hängt davon, ob die Fachkräfte im Osten oder Westen Deutschlands arbeiten. Während das Bruttodurchschnittsgehalt einer Fachkraft im Westen aktuell bei 56.800 Euro liegt, verdient ihr Pendant im Osten im Schnitt 44.700 Euro, hat die Online-Jobplattform StepStone ermittelt. Das bedeutet einen Unterschied von 27 Prozent.
Bundesweites Schlusslicht bei den Gehältern ist Sachsen-Anhalt – dort kommt eine Fachkraft auf einen Jahresverdienst von 39.300 Euro. Am besten bezahlt werden Mitarbeiter aus Ostdeutschland in Brandenburg (41.000 Euro). Allerdings sind das laut Stepstone immer noch 8.000 Euro weniger als der Verdienst einer Fachkraft aus Schleswig-Holstein – mit 49.100 Euro Schlusslicht unter den alten Bundesländern. Deutschlandweit Spitzenreiter bei den Gehältern ist Hessen (61.800 Euro), gefolgt von Bayern (58.600 Euro), Hamburg (58.200 Euro) und Baden-Württemberg (58.000 Euro).
„Das Gehaltsgefälle zwischen Ost- und Westdeutschland lässt sich vor allem mit der Nachfrage nach Fachkräften erklären. Zwar ist die Nachfrage im Osten zuletzt deutlich gestiegen, in Bundesländern wie Hessen oder Baden-Württemberg werden aber immer noch rund viermal so viele Fachkräfte gesucht wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt“, sagt Philipp Löwer, Arbeitsmarkt-Experte bei StepStone.




