Gerichtsurteil

kostenpflichtig
Ein Gerichtsurteil stellt klar: Die ear darf eine Gebühr für die Prüfung von Optierungsanzeigen erheben. Damit wurde die Klage zweier öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zurückgewiesen.

ear darf Gebühren für Optierungsanzeige erheben


Ist ein Sammelbehälter mit Elektro- und Elektronikaltgeräten voll, wird er vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) für einen Hersteller bereitgestellt, der die Abholung und die Verwertung übernimmt. Ebenso können örE sich aber auch entscheiden, gesammelte Geräte für die Dauer von mindestens zwei Jahren selbst zu verwerten. Optiert ein örE für eine solche Eigenverwertung, so ist diese bei der stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) anzuzeigen. Die ear wied
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