Gerichtsverhandlung

kostenpflichtig
Eine Weltkriegsbombe detoniert auf dem Betriebshof eines Recyclingunternehmens. Wer ist verantwortlich? Die Recyclingfirma? Der Bundesgerichtshof berät über diese Frage und scheint den Recycler eher zu entlasten.

BGH bezweifelt Haftung von Recyclinghof für Bombenschäden


Ein Recyclingunternehmen für Bauschutt, auf dessen Betriebshof vor gut fünf Jahren eine Weltkriegsbombe detoniert war, muss wohl nicht für Schäden an umliegenden Gebäuden haften. Das zeichnete sich am Freitag in einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Die Richter wollen aber noch beraten und ihr Urteil in den nächsten Wochen verkünden. (Az. V ZR 96/18 u.a.) Der Blindgänger war Anfang 2014 beim Zerkleinern von Bauschutt auf dem Gelände in Euskirchen detoniert.
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