Reaktion auf UBA-Papier

Die dualen Systeme sollen die Kommunen beim Kampf gegen Littering finanziell unterstützen – vor allem, wenn es um Einweggetränkebecher geht. Das fordern mehrere Verbände. Sie reagieren damit auf eine Studie des Umweltbundesamts zur Einweggetränkebechern.

Littering durch Getränkebecher: Duale Systeme sollen zahlen


Die dualen Systeme sollen künftig verstärkt im öffentlichen Raum dafür zuständig seien, Verpackungen wieder einzusammeln – und zwar entweder über die Sammlung oder eine Kostenbeteiligung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Das fordern der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (bdv) und die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen Pro-S-Pack in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Das Papier ist eine Reaktion auf die Studie des Umweltbundesamts (UBA) zu Einweggetränkebechern. Das UBA hatte unter anderem vorschlagen, mit der Wirtschaft zu vereinbaren, dass im „to go“ Sektor Mehrwegbecher ausgegeben werden. Dies sollte die Regel sein und nicht nur auf Nachfrage geschehen.

Darüber hinaus sollten Kaffee und andere Heißgetränke aus Mehrwegbechern billiger sein als aus Einwegbechern, empfiehlt das UBA. Sofern keine anspruchsvolle Vereinbarung mit der Wirtschaft zustande kommt, sollten verbindliche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben werden. Außerdem hat die Behörde ein „Litteringfonds“ in Spiel gebracht, mit dessen Mitteln die Reinigung der vermüllten Umwelt finanziert werden soll.

Zwangsmaßnahmen werden abgelehnt

Für die drei Verbände sind die Vorschläge nicht akzeptabel. „Die Forderung, notfalls mit Zwangsmaßnahmen in diesen Markt einzugreifen und Verbraucherinnen und Verbraucher zu Verhaltensänderungen zu zwingen, statt zu überzeugen, ist nicht der richtige Weg“, heißt es in der Stellungnahme. „Vielmehr könnte eine Ausweitung der Zuständigkeit der dualen Systeme für die Sammlung von Verpackungen im öffentlichen Raum oder die Zahlung eines angemessenen Entgeltes der Systeme an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein Ansatz sein, die Interessen von Verbrauchern, Kommunen und Wirtschaft zusammenzuführen.“

Wie die Beteiligung der Systeme im Detail aussehen soll, lassen die Verbände offen, verweisen aber auf einen Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 10. Mai. Darin fordern die Minister den Bund auf, die gesetzlichen Regeln dahingehend zu ändern, „dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von den Systemen ein angemessenes Entgelt für die Sammlung von lizenzierten Serviceverpackungen aus dem öffentlichen Raum verlangen können“.

Die Begrenzung auf Serviceverpackungen sollte dabei überdacht werden, um andere Verursacher von Littering nicht auszuschließen, raten die drei Verbände. Bei diesem Modell müsste allerdings diskutiert werden, inwieweit sich daraus nicht auch Ansprüche dualer Systeme auf ein Entgelt für die Beseitigung kommunalen Restmülls in der gelben Tonne ergeben könnte, räumen sie zugleich ein.

„Durch die anstehende Umsetzung der Single Use Plastics Directive in deutsches Recht müssten Inverkehrbringer von den darin genannten Gegenständen ohnehin Beiträge für Sammlung, Reinigungsmaßnahmen und Sensibilisierungsmaßnahmen aufbringen, die – zumindest für den Verpackungsanteil – über die Beteiligungsentgelte der dualen Systeme erbracht werden könnten“, heißt es in der Stellungnahme. „Im Rahmen dieser ohnehin rechtstechnisch anspruchsvollen Umsetzung der Richtlinie macht es wenig Sinn, eine symbolhafte Regelung für ein abfallwirtschaftlich wenig relevantes Einzelprodukt anzugehen.“

Kein Littering-Fond aus Abgaben auf Einwegbecher

Auch dem Littering-Fond erteilten die Interessensvertreter eine Absage, da dieser das Problem nicht lösen würde. „Den Kaffeebecher als einzigen Gegenstand stellvertretend an den Pranger zu stellen, mag populär sein, widerspricht aber der Faktenlage der Studie“, heißt es in der Stellungnahme. „Zudem gibt es keine wissenschaftlichen Daten über den Anteil von Getränkebechern am Littering.“ Es wäre absurd, den Fond von 300 Millionen Euro alleine aus den Abgaben auf Einweggetränkebecher finanzieren zu wollen, zumal dabei andere Littering-Gegenstände wie Einweggrills, Servietten, Taschentüchern Weinflaschen, Zigaretten und unberücksichtigt blieben.

Nicht nur die vorgeschlagenen Maßnahmen, sondern auch die Ergebnisse der Studie werden von den Verbänden kritisiert. So seien unter anderem erste Papierbecher ohne Kunststoffbeschichtung am Markt – sie könnten in herkömmlichen Papierfabriken recycelt werden, „womit die Aussagen der Studie über Recyclingfähigkeit und Zusammensetzung der Becher bereits bei Erscheinen schon wieder veraltet sind“.

Auch die Nennung von Stückzahlen ohne Bezugsgröße wird moniert. Da Deutschland ein Land mit einer hohen Bevölkerungszahl ist, werde ein falsches Massenaufkommen erweckt. „Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man das Becheraufkommen zu anderen Verbrauchsgrößen in Bezug setzt“, betonten die Verbände. „So machen Papierbecher für Heißgetränke gerade einmal 0,3 Prozent aller Papierverpackungen oder 0,08 Prozent des Papierverbrauchs in Deutschland aus.“ Eine vollständige stoffliche Verwertung der Papierbecher würde die Verwertungsquote der PPK-Fraktion um gerade einmal 0,3 Prozent auf 88, Prozent erhöhen. In Bezug auf das Aufkommen und die Verwertung aller Verpackungsabfälle sei der Einfluss von Heißgetränkebecher also sehr gering – das hätten auch die Autoren der Studie richtig erkannt.

 

© 320°/ek | 03.06.2019

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