Gerichtsurteil

kostenpflichtig
Private, karitative und kommunale Altkleidersammler streiten sich vielerorts um Sammelgenehmigungen. Nun hat ein privater Sammler einen Rechtsstreit mit der Stadt Münster gewonnen. Der Anwalt betont: Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Vergabe in ganz Deutschland.

Kommune darf karitative Altkleidersammler nicht bevorzugen


Die Stadt Münster war in den vergangenen Jahren wählerisch, wenn es um die Vergabe von öffentlichen Standplätzen für die Altkleidersammlung ging. Nur einige bestimmte karitative Altkleidersammler haben Plätze zugewiesen bekommen. Allerdings zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hat: Auch private und andere karitative Sammler müssen laut Gerichtsurteil gleichberechtigt zum Zug kommen. Geklagt hatte ein privater Altkleidersammler, der von Christoph Worms von
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