Erste Bilanz

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zeigt sich, dass noch immer viele Unternehmen ihre Verpackungen nicht bei einem dualen System lizenzieren lassen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister spricht von rund 2.000 Fällen. Nun liegt es an den Ländern, die Ordnungswidrigkeiten weiterzuverfolgen.

Verpackungsgesetz: Eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten


Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes müssen rund 2.000 Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, weil sie ihre Verpackungen nicht bei einem dualen System lizenziert haben. Die zur Kontrolle eingerichtete Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) teilte am Mittwoch mit, dass die Ordnungswidrigkeiten an die Länder übergeben worden seien, „damit der Vollzug in diesen Fällen in die Wege geleitet werden kann“.

Die Zentrale Stelle organisiert als Behörde das Verpackungsregister für Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Diese Unternehmen müssen Lizenzentgelte an die dualen Systeme zahlen, um auf diesem Weg die Kosten für das Entsorgen und Verwerten zu übernehmen. In den vergangenen Jahren zeigte sich allerdings, dass eine Vielzahl von Herstellern und Händlern diese Pflicht missachtet hat.

Der Gesetzgeber hat deshalb die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen, wo sich seit dem 1. Januar 2019 alle Verpflichteten im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. In der Folge müssen die Unternehmen die jährlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an das Register melden. Gleichzeitig melden die Systeme ebenfalls Daten an die ZSVR.

„Wir bekommen vierteljährlich alle Daten der Systeme und zusätzlich Daten von den Verpflichteten“, erklärt ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. „Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein, dass wir diese Daten abgleichen und analysieren.“ Im Fokus standen zunächst große Firmen, die zum 15. Mai ihre Verpackungsmengen für das 2018 melden mussten. „Da die großen Verpackungsmengen auch von großen Firmen in Verkehr gebracht werden, liegt es nahe, dort mit den Maßnahmen zu beginnen“, sagt Rachut.

„Die Arbeit geht weiter“

Wie die ZSVR betont, sei die Arbeit in Sachen Prüfung mit der Übergabe der auffälligen Fälle an die Bundesländer noch nicht abgeschlossen. Für eine Vielzahl von weiteren Fällen seien die Analysen angestoßen worden. Außerden würden Nachforschungen auf schriftlichem Weg weitergeführt. „Wir haben sowohl in unserem Anfrageportal als auch bei der Auswertung der uns vorliegenden Zahlen und Berichte feststellen müssen, dass das Unwissen zu den Pflichten hoch ist. Wir nehmen mit Befremden wahr, dass die Compliance im Bereich VerpackG ein relativ niedriges Niveau aufweist“, so Rachut.

„Das VerpackG hat zum Ziel, die Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren. So lange die Verpflichteten die Vorgaben des VerpackG ignorieren, kann das Gesetz nicht wirken“, betont die ZSVR-Chefin. „Wir wollen sicherstellen, dass alle Verpflichteten ihre Verpflichtungen umsetzen, um tatsächlich zu einer Umweltentlastung zu kommen.“ Rund 170.000 Unternehmen sind nach Angaben der Zentralen Stelle inzwischen im Register registriert. In den vergangenen Jahren waren es nur rund 60.000.

 

© 320° | 26.06.2019

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