Urteil

kostenpflichtig
Mit ihren Verbraucherschutz-Klagen sorgt die Deutsche Umwelthilfe für viel Aufsehen – und auch für viel Verärgerung. Ein Unternehmer, der von der DUH abgemahnt wurde, ist vor den Bundesgerichtshof gezogen. Doch ohne Erfolg.

Bundesgerichtshof: DUH ist kein Rechtsmissbrauch vorzuwerfen


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Urteil fest. (Az. I ZR 149/18) Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis v
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