BGH-Urteil

kostenpflichtig
Ein Riesenknall, eine Druckwelle - vor fünfeinhalb Jahren geht in Euskirchen eine Weltkriegsbombe hoch. Sie war in Schutt versteckt auf einem Recyclinghof gelandet. Für die Schäden soll der Unternehmer aufkommen. Aber der Bundesgerichtshof sieht höhere Mächte am Werk.

Bauschutt-Recycler haftet nicht für Explosion eines Blindgängers


Ein Bauschutt-Recycler, auf dessen Gelände 2014 eine alte Fliegerbombe detoniert war, haftet nicht für die Schäden an den umliegenden Gebäuden. Eine Pflicht, sämtlichen angelieferten Schutt vorsorglich auf verborgene Blindgänger zu untersuchen, wäre überzogen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag. Das Risiko sei dem Unternehmer auch nicht mehr zuzurechnen als seinen Nachbarn. Die Explosion einer Weltkriegsbombe treffe alle „gleichermaßen zufällig und

Mehr zum Thema
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
100 Prozent recycelte Edelmetalle: Umicore führt „Nexyclus“ ein
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Der längste Streik in der Geschichte der IG Metall
Was natürliche Dämmstoffe leisten können – und was nicht
Dopper führt digitalen Produktpass ein
Kataster in Heidelberg umfasst bereits 466.000 Tonnen Baumaterial