BGH-Urteil

kostenpflichtig
Ein Riesenknall, eine Druckwelle - vor fünfeinhalb Jahren geht in Euskirchen eine Weltkriegsbombe hoch. Sie war in Schutt versteckt auf einem Recyclinghof gelandet. Für die Schäden soll der Unternehmer aufkommen. Aber der Bundesgerichtshof sieht höhere Mächte am Werk.

Bauschutt-Recycler haftet nicht für Explosion eines Blindgängers


Ein Bauschutt-Recycler, auf dessen Gelände 2014 eine alte Fliegerbombe detoniert war, haftet nicht für die Schäden an den umliegenden Gebäuden. Eine Pflicht, sämtlichen angelieferten Schutt vorsorglich auf verborgene Blindgänger zu untersuchen, wäre überzogen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag. Das Risiko sei dem Unternehmer auch nicht mehr zuzurechnen als seinen Nachbarn. Die Explosion einer Weltkriegsbombe treffe alle „gleichermaßen zufällig und sch
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