Vernichtung von Waren

kostenpflichtig
Mit einer Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes will Bundesumweltministerin Schulze die Vernichtung zurückgegebener Waren eindämmen. Im Visier hat die Ministerin unter anderem den Online-Handel. Der Gesetzentwurf liegt bereits vor.

Schulze will „Obhutspflicht“ einführen


Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will die Vernichtung neuwertiger Waren über neue Pflichten für die Händler eindämmen. Die Verkäufer sollen künftig über eine „Obhutspflicht“ angewiesen werden, Waren gebrauchstauglich zu halten – etwa durch Sorgfalt bei Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des Produkts. Schulze will hierfür das Kreislaufwirtschaftsgesetz ändern. Der entsprechende Gesetzentwurf ging an diesem Dienstag zur Anhörung an
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