Referentenentwurf

kostenpflichtig
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf für die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Geplant sind zahlreiche neue Regelungen. Was im Einzelnen im Entwurf steht – hier ein Überblick.

Was das BMU im Kreislaufwirtschafts-Gesetz ändern will


Die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verfolgt in erster Linie das Ziel, die geänderte Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen und einzelne Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie auszunehmen. Darüber hinaus sollen aber auch weitere Inhalte neu geregelt werden. Dazu gehört im Wesentlichen, dass
  • die Anforderungen für das Ende der Abfalleigenschaft konkretisiert werden,
  • die Recyclingquoten für bestimmte Abfallarten angehoben und neu berechnet werden sowie
Mehr zum Thema
Emissionshandel: Warum der Müll ab 2031 teurer wird
Referentenentwurf: EBV soll einfacher werden
Vapes zurück in den Handel: München macht den Test
Rezyklat im Auto: TecPart warnt vor Engpass
Plastikabgabe: Industrie fürchtet Importwelle
Fünf Jahre Plastikverbot, viele Lücken