Rechtliche Bewertung
kostenpflichtigÖffentlich-rechtliche Entsorgungsträger unterliegen unter bestimmten Bedingungen nicht der Gewerbeabfall-Verordnung. In der Praxis scheint die Regelung nicht immer klar zu sein. Die DGAW hat deshalb den Sachverhalt rechtlich bewerten lassen – das Ergebnis liegt nun vor.
Wann die Gewerbeabfall-VO für örE gilt – und wann nicht
- Zum einen, wenn es um Abfälle geht, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) selbst erzeugt.




