Übergangsregelung

kostenpflichtig
Nach zähen Verhandlungen haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die dualen Systeme auf eine Übergangsregelung für die Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung verständigt. Die Regelung ist nur eine Empfehlung, aber der BDE ist dennoch zuversichtlich.

Einigung bei Mitbenutzung der PPK-Sammlung


Wie aus der gemeinsamen Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und der im BDE organisierten dualen Systeme hervorgeht, sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) den dualen Systemen die Sammelkosten für 33,5 Prozent PPK in Rechnung stellen können. Dabei soll der örE ausschließlich den Masseanteil zugrunde legen, der sich im Sammelgemisch der PPK-Verpackungen befindet. Die dualen Systeme wiederum verzichten auf eine Erlösbeteiligung. Im Fall einer Herausgabe soll
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