Interview

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VKU-Geschäftsführer Holger Thärichen über den Kompromiss zur PPK-Miterfassung bei der kommunalen Sammlung, die Vor- und Nachteile und warum der VKU den Kompromiss nicht mitträgt.

„Der Praxistest steht uns noch bevor“


Nach zähen Verhandlungen haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die dualen Systeme auf eine Übergangsregelung für die Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung verständigt. Der Kompromiss sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) den dualen Systemen die Sammelkosten für 33,5 Prozent PPK in Rechnung stellen können. Dabei soll der örE ausschließlich den Masseanteil zugrunde legen, der sich im Sammelgemisch der PPK-Verpackungen befindet. Die dualen Systeme wiederum verzichten auf eine Erlösbeteiligung. Im Fall einer Herausgabe soll das jeweilige duale System dem örE einen Wertausgleich zahlen – und zwar in Höhe des Erlösverlustes, der durch die Herausgabe entsteh
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