Schadenersatz-Klage

kostenpflichtig
Mehrere Lkw-Hersteller wurden 2016 zu knapp 3 Milliarden Euro Geldstrafe verurteilt. Nun geht es um die Frage, ob auch Müllwagen unter den EU-Beschluss fallen. Der Europäische Gerichtshof soll für Klärung sorgen.

Fallen Müllwagen unter das „Lkw-Kartell“?


Das Landgericht Hannover will klären lassen, ob Spezialfahrzeuge wie Müllwagen unter einen EU-Strafbeschluss zu einem Lkw-Kartell fallen. Die Brüsseler Kommission hatte im Juli 2016 mehrere Lastwagen-Hersteller zur Zahlung von insgesamt knapp 3 Milliarden Euro verdonnert, weil diese untereinander illegale Absprachen getroffen haben sollen, die zu überhöhten Preisen führten. Da umstritten ist, ob der damalige Beschluss der EU-Wettbewerbshüter auch für Müllwagen gilt, baten die Richt
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