Gemeinsame Empfehlung

kostenpflichtig
Altholz der Kategorie IV gilt als potenziell wassergefährdend. In der Praxis erfolgt die Einstufung aber auch für unbedenkliche Altholzgemische. Mehrere Verbände fordern eine Klarstellung.

Verbände fordern Klarstellung zur Altholz-Einstufung


Ob Altholzgemische als wassergefährdend gelten, hängt von ihrer Schadstoffbelastung ab. Da die Gemische oft länger gelagert werden und dabei keine Stoffe ins Grundwasser gelangen dürfen, werden in der Altholzverordnung (AltholzV) die Holzabfallgemische in Kategorien von Stufe I bis IV eingeteilt.

Die ersten drei Kategorien gelten als unbedenklich, weil hierbei ausschließlich Holzmischabfälle erfasst werden, die nicht mit Holzschutzmittel behandelt wurden. Entsprechend bedeut

Mehr zum Thema