Bioabfallentsorgung

kostenpflichtig
Die privaten Entsorger lehnen die geplante Novelle der Bioabfallverordnung ab. Die Regelungen würden die Anlagenbetreiber einseitig belasten und seien obendrein technisch nicht umsetzbar. Ihr Fazit: Der Entwurf für die Novelle ist praxisfern.

„Technisch nicht umsetzbar“


In Deutschland soll sich die Qualität des Bioabfalls deutlich verbessern. Helfen soll dabei eine neue Regelung in der geplanten Novelle der Bioabfallverordnung. Demnach dürfen Bioabfälle vor der Behandlung künftig nicht mehr als 0,5 Prozent Fremdstoffe enthalten. Auf diese Weise sollen auch die Kosten der Abfallbehandlung gesenkt werden. Die neuen Vorgaben und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung gelten für die Stufe vor der biologischen Behandlung (Kompostierung, Vergärung) o
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