Gerichtsbeschluss
kostenpflichtigWer einen Wertstoffhof besucht, muss eine Maske tragen. Auch dann, wenn er ein ärztliches Attest vorweisen kann. Ein Attest führe nicht automatisch zu einer Befreiung von der Maskenpflicht, geht aus einem aktuellen Gerichtsbeschluss hervor.
Wertstoffhofbesucher unterliegt Maskenpflicht – auch bei ärztlichem Attest
Einem Mann aus dem Landkreis Südliche Weinstraße wurde zu Recht der Zugang zu einem Wertstoffhof verweigert, weil er keine Maske tragen wollte. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße habe einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Personal hatte dem Mann den Zugang zu der Anlage verweigert, weil er trotz mehrfacher Aufforderung nicht bereit war, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Er wollte dort Altreifen entsorgen.
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