Treibhausgasemissionen
Jetzt soll alles ganz schnell gehen: Der Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz ist bereits in der Ressortabstimmung. Geplant sind zusätzliche Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen einzelner Sektoren – mit Ausnahme der Abfallwirtschaft.
Klimagesetz: Neuer Entwurf sieht schärfere Ziele für einzelne Sektoren vor
In den einzelnen Wirtschaftssektoren wie Industrie oder Verkehr sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen in Deutschland teils erheblich sinken. Das geht aus einem Entwurf des geplanten neuen Klimaschutzgesetzes vor, den die Bundesregierung am Donnerstag in die Ressortabstimmung gegeben hat.
Demnach sollen in allen sechs Sektoren außer der Abfallwirtschaft die Treibhausgasemissionen ab 2023 schrittweise reduziert werden und Ende des Jahrzehnts ein niedrigeres Niveau erreichen. Die größten Einsparungen sind dem Entwurf zufolge in der Energiewirtschaft vorgesehen.
Das bisherige Klimaschutzgesetz sieht für den Energiesektor und für das Jahr 2030 eine erlaubte Ausstoßmenge von 175 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vor. Dem neuen Entwurf zufolge sollen die Emissionen in diesem Bereich nur noch 108 Millionen Tonnen betragen, ein Minus von 67 Millionen Tonnen. Auch für die Industrie verschärft sich der erlaubte Wert laut Entwurf von bislang 140 Millionen Tonnen auf 119 Millionen Tonnen. Im Verkehr wäre 2030 statt eines Ausstoßes von 95 Millionen Tonnen Treibhausgasen nur noch ein Ausstoß von 85 Millionen Tonnen erlaubt.
Die Landwirtschaft müsste demnach mit Blick auf den Emissionshaushalt am Ende des Jahrzehnts mit vier Millionen Tonnen weniger auskommen. Nur im Abfallsektor, in dem ohnehin die niedrigsten Ausstoßmengen vorgesehen sind, würden die erlaubten Mengen, sofern es bei diesem Entwurf bleiben sollte, gleich bleiben – demnach bei fünf Millionen Tonnen.
Neu in der Novelle sind jährliche Emissions-Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 sowie branchenspezifische Emissionsmengen für die Jahre 2035 und 2040. Diese Neuregelung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in der vergangenen Woche aufgetragen hatte, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
Unverständnis in der Wirtschaft
Wirtschaftsforscher und Autoindustrie haben unterdessen die Verschärfung der deutschen Klimaziele scharf kritisiert. Ifo-Präsident Clemens Fuest sprach am Donnerstag in München von einem „Überbietungswettbewerb“ im nationalen Alleingang und sagte: „Ich kann mir das nur mit dem Wahlkampf erklären.“ Statt für stabile Rahmenbedingungen sorge die Politik für neue Verunsicherung. Klimapolitik müsste zumindest europäisch abgestimmt werden, aber das sei nicht erfolgt.
Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagte, dass Klimavorgaben über Nacht im nationalen Alleingang verändert werden, sei unverständlich. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe keine Verschärfung bis 2030 verlangt. „Die Gesetzesfolgenabschätzung ist in keiner Weise erfolgt.“
Die Unternehmen bräuchten für die Transformation und die Umschulung von Beschäftigten Planungssicherheit, so Müller weiter. Die Politik tue sich leicht, der Wirtschaft immer höhere Ziele zu setzen, „hält aber eigene Versprechen nicht ein“, etwa beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos.