Öffentliche Auftragsvergabe

kostenpflichtig
Kommunen müssen künftig bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen darauf achten, dass ein bestimmter Anteil der Fahrzeuge über emissionsarme Antriebe verfügt. Das neue Gesetz soll im August dieses Jahres in Kraft treten.

Neue Mindestquoten für emissionsarme Straßenfahrzeuge


Mit den neuen Vorgaben setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge um. Demnach müssen Kommunen bei der Beschaffung von sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen künftig bestimmte Quoten einhalten. In der ersten Stufe, die ab August 2021 gilt, müssen mindestens 10 Prozent der neu angeschafften Lkw „saubere“ Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie sein, für Linienbusse gilt eine Quote von 45 Prozent. Ab Jahresbeginn 2026
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