Anhörung
Am Donnerstag ist die Mantelverordnung im Bundestag. Geht es nach dem Willen führender Verbände, werden die Abgeordneten die Verordnung verabschieden. Die Bauindustrie bleibt bei ihrer Kritik.
Verbände zur Mantelverordnung: Besser jetzt als nie
Vertreter verschiedener Verbände haben sich bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags mehrheitlich für die Verabschiedung der Mantelverordnung ausgesprochen. Die Verordnung, die die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung umfasst, soll am Donnerstag dieser Woche vom Bundestag ohne Aussprache beraten werden. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen.
Zwar gebe es durchaus Punkte, bei denen man mehr hätte erreichen können, doch im Grundsatz sei es richtig, die Verordnung jetzt endlich zu beschließen, erklärte Tim Bagner von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Nach der Evaluation könne man an der einen oder anderen Stelle dann noch nachzuschärfen. Zustimmend äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Auch wenn es in der Bauindustrie eine Reihe von Vorbehalten gebe, müsse der Gesetzgeber jetzt endlich zum Abschluss kommen.
BDE-Präsident Peter Kurth bezeichnete den vorliegenden Entwurf zur Mantelverordnung als „Kompromiss zwischen Wasserschutz, Bodenschutz und Recycling“. Zwar finde jede Seite an diesem Kompromiss etwas, mit dem sie nicht einverstanden sei; der Kompromiss sei aber besser, als ein weiteres Mal mit der Verordnung zu scheitern, erklärte er nach Angaben des Bundestag-Informationsdienstes hib. Dabei sei das stärkste Argument für die Mantelverordnung, dass endlich bundeseinheitliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Abfällen und damit dem größten Abfallstrom beschlossen würden.
„Baustoffe zweiter Wahl“
Kritik am Entwurf äußerten hingegen Vertreter der Bauindustrie. Thomas Paetzold vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) wies darauf hin, dass die Bauwirtschaft eine Regelung brauche, die auf den Baustellen praktisch umsetzbar sei. Nötig seien außerdem eine Strategie für ausreichende Deponiekapazitäten sowie die Klarstellung, dass der Bauherr Verursacher des Abfalls sei. Aus Sicht der Bauindustrie sei der Verordnungsentwurf ungenügend, da er nicht auf die praktischen Anforderungen ausgerichtet sei und das Bauen massiv verteuere.
Auch Christine Buddenbohm vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) bemängelte, dass die Verantwortung des Bauherrn als Verursacher des Abfalls weiterhin nicht geregelt sei. Zwar sei zu begrüßen, dass die Vorschriften bundesweit vereinheitlicht würden. Aber die Mantelverordnung sei „bei weitem kein guter Kompromiss“.
Insbesondere kritisierte Buddenbohm, dass mineralische Ersatzbaustoffe auch nach stofflicher Aufbereitung und Qualitätssicherung weiterhin als Abfälle gälten und deshalb den abfallbezogenen Rechtspflichten unterlägen. „Mineralische Recyclingbaustoffe werden auch in der Mantelverordnung gegenüber Primärmaterialien benachteiligt. Das kann nicht vom Verordnungsgeber ignoriert werden“, so Buddenbohm. „In der Praxis bleiben sie Baustoffe zweiter Wahl. Es hätte einer Regelung zum Abfallende in der Mantelverordnung bedurft, die das Erlangen des Produktstatus für alle gütegesicherten mineralischen Ersatzbaustoffe bundeseinheitlich regelt. Denn wer will schon mit Abfall bauen.“
„Keine bedeutende Verschiebung der Stoffströme“
Für die zügige Verabschiedung der Verordnung in der vorliegenden Fassung sprach sich hingegen Thomas Reiche vom FEhS-Institut für Baustoff-Forschung aus. Auch Karin Hinrichs-Petersen vom Kupferproduzenten Aurubis forderte eine zügige Verabschiedung der Mantelverordnung. Sie sei ein „akzeptabler Kompromiss“, der Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen bringe.
Positiv zur Verordnung äußerte sich auch Martin Kneisel vom baden-württembergischen Umweltministerium. Die Verordnung regle auf wissenschaftlicher Basis, in welchem Ausmaß Bauabfälle verbaut werden könnten, ohne die Umwelt zu schädigen, erklärte er. Für Baden-Württemberg hätten Berechnungen ergeben, dass keine bedeutende Verschiebung der Stoffströme hin zu Deponien zu erwarten sei.
320°/hib