Neue Verordnung

Für Industrieanlagen, die fossile oder biogene Energieträger verbrennen, gelten künftig schärfere Grenzwerte. Die neuen Anforderungen gelten unter anderem für Emissionen von Staub, Quecksilber und Stickstoffoxid.

Strengere Vorgaben für Abgase aus Verbrennungsanlagen


Der Bundestag hat am Donnerstag (10. Juni) schärfere Grenzwerte für Großfeuerungsanlagen beschlossen. Betroffen sind industrielle Anlagen, die fossile und biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln. Nachdem der Bundesrat bereits mit Maßgaben zugestimmt hat, kann die neue Verordnung nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Die Verordnung verbindet die Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit der Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen. Im Zuge dessen werden die Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen, Abfallmitverbrennungsanlagen und Anlagen zur Herstellung organischer Grundchemikalien an den Stand der Technik angepasst.

Künftig gibt es somit strengere Anforderungen an die Emissionen von Staub, Stickstoffoxide und Schwefeloxide, Formaldehyd und Methan. Für einzelne Luftschadstoffe, wie Quecksilber, werden die Emissionsanforderungen nach Angaben des Bundesumweltministeriums deutlich verschärft.

Künftig sinkt etwa der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen von 30 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Abgasluft. Zusätzlich werden dem Stand der Technik angemessene Jahresmittelwerte für Quecksilber-Emissionen von Großfeuerungsanlagen eingeführt, die sich zum Beispiel nach Art der Kohle, dem Alter oder der Größe der Anlage richten. „Jede Anlage soll nicht weniger als das leisten, was technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist“, so das Umweltministerium.

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