Mineralische Abfälle

Die erste Hürde ist genommen. Der Bundestag hat der geplanten Mantelverordnung zugestimmt. Jetzt fehlt nur noch der Bundesrat.

Bundestag hat Mantelverordnung beschlossen


Der Bundestag hat gestern die Mantelverordnung, die die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung umfasst, verabschiedet. Im nächsten Schritt muss noch der Bundesrat zustimmen, damit die Verordnung in Kraft treten kann.

Es sei höchste Zeit, dass die Mantelverordnung beschlossen wird, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Grünen, Bettina Hoffmann. „Seit mehr als 15 Jahren läuft die Debatte über dieses wichtige Vorhaben. Jetzt müssen wir in die Umsetzung kommen.“

In der geänderten Verordnung ist auf Druck von Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) eine Länderöffnungsklausel für die Verfüllung von Bauschutt aufgenommen worden. Die Klausel stößt unter anderem bei den Grünen auf Kritik. Damit werde der einheitliche Rechtsrahmen gleich wieder torpediert, bedauert Hoffmann.

„Mit dieser vermeintlichen ‚Bayern first‘-Strategie erweist die CSU dem Baustoffrecycling und Naturschutz in ihrem Heimatland einen Bärendienst“, kritisiert die Grünen-Politikerin. „Die Sachverständigen haben es in der öffentlichen Anhörung klipp und klar gesagt: Die gerade in Bayern überdurchschnittlich oft praktizierte Verfüllung verhindert Recycling. Es ist gut, dass alle anderen Bundesländer die Öffnungsklausel nicht nutzen wollen.“

In der Entsorgungswirtschaft und Industrie wird der gefundene Kompromiss zur Mantelverordnung überwiegend positiv aufgenommen. „Auch wir sind bei der Kompromissfindung zu diesem Regelwerk bis an die Schmerzgrenze gegangen“, erklärt Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts für Baustoff-Forschung in einer ersten Reaktion. „Für uns war aber von übergeordneter Bedeutung, dass wir ein einheitliches Regelwerk für alle Sekundärbaustoffe schaffen. Aber es gilt auch: Nach der Verabschiedung ist vor der Novelle. Auf Grundlage der vereinbarten Evaluierung wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nachgesteuert werden müssen.“ 

320°/ep

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