E-Scooter

„Wer mit Rollern Geld verdient, ist auch für die Folgen verantwortlich“, meinen die Städte. Sie wollen die Verleihfirmen für die Bergung und Entsorgung zurückgelassener E-Scooter verantwortlich machen.

Städte: Verleihfirmen sollen sich um schrottreife E-Roller kümmern


Die Städte fordern, dass sich Verleihfirmen stärker um zurückgelassene, oft schrottreife Elektro-Tretroller in Parks oder Gewässern kümmern. „Wer mit Rollern Geld verdient, ist auch für die Folgen verantwortlich“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn Nutzerinnen und Nutzer E-Roller in Flüsse werfen oder in den Büschen verstecken, müssen die Unternehmen für die Bergung und Entsorgung geradestehen.“ Dies sei aufwendig und teuer, die Kosten dafür dürften nicht an den Städten hängen bleiben.

„Schon wahllos abgestellte oder umgefallene E-Roller irgendwo auf Bürgersteigen oder öffentlichen Plätzen sorgen für Ärger“, sagte Dedy. Er verwies darauf, dass die meisten Anbieter mit dem Deutschen Städtetag bereits 2019 Eckpunkte für einen störungsfreien Betrieb vereinbart hätten. Die Städte hätten mit den Verleihern auch klar geregelt, in welchen Bereichen E-Tretroller fahren und geparkt werden können und wo nicht.

E-Tretroller dürfen seit zwei Jahren in Deutschland unterwegs sein. Dafür legt eine seit 15. Juni 2019 geltende Verordnung technische Voraussetzungen und Verhaltensregeln fest. Die Gefährte dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Gefahren werden muss auf Radwegen – gibt es keine, auf der Fahrbahn. In mehreren Städten bieten Verleihfirmen E-Tretroller an.

320°/dpa

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