Bauabfälle
Es ist geschafft: Der Bundesrat hat am Freitag der Mantelverordnung zugestimmt. Sie kann im Sommer 2023 in Kraft treten.
Bundesrat stimmt Mantelverordnung zu
Nach 15 Jahren Vorbereitungszeit ist die Mantelverordnung unter Dach und Fach. Am Freitag hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt, zuvor hatte schon der Bundestag grünes Licht gegeben. Sie kann nun zwei Jahre nach Verkündung im Amtsblatt in Kraft treten.
Die Mantelverordnung umfasst die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden erstmals die Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich festlegt. Ersatzbaustoffe sollen somit für Bauherrn attraktiver machen. „Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden“, betont das Bundesumweltministerium.
Mit dem heutigen Beschluss haben die Länder auch der neu aufgenommenen Länderöffnungsklausel zugestimmt. Der Umweltausschuss, der sich gegen die Annahme der Öffnungsklausel zur Verfüllung von Bauschutt und Aushub ausgesprochen hat, konnte sich nicht durchsetzen. „Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung haben wir einen wichtigen Meilenstein für das mineralische Recycling erreicht“, zeigte sich BDE-Präsident Peter Kurth zufrieden. „Gerade das Ringen um die Länderöffnungsklausel hat gezeigt, dass die verabschiedete Mantelverordnung ein Kompromiss aller Beteiligten ist.“
„Die Verabschiedung der Mantelverordnung ist für die Schlackeaufbereiter in erster Linie ein Erfolg“, erklärte Dieter Kersting von Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM). Er glaubt, dass die bundeseinheitlichen Vorgaben den Ersatzbaustoffen langfristig zu größerer Akzeptanz verhelfen werden. „Trotzdem sind in der jetzt verabschiedeten Fassung einige für uns nicht so gute Regelungen, die wir akzeptieren mussten und sicherlich in der Evaluierung überprüft werden“, so Kersting. Die Evaluierung der Auswirkungen der Mantelverordnung ist für Herbst 2025 vorgesehen.
Das Bundesumweltministerium hat zur Mantelverordnung verschiedene Fragen und Antworten veröffentlicht. Zu den FAQ geht es hier.
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