Online-Anzeigen
Vor dem Berliner Landgericht läuft derzeit ein Prozess um betrügerische Anzeigen für die Entsorgung von Sperrmüll. Drei Personen stehen im Verdacht, ein Betrugssystem entwickelt zu haben, um Online-Anzeigen nicht zu bezahlen. Ihr Unternehmen hatte außerdem keine Gewerbeanmeldung.
Prozess um betrügerische Anzeigen für Sperrmüllentsorgung
Wegen Betrügereien mit einem Schaden von rund einer halben Million Euro stehen zwei Männer und eine Frau vor dem Berliner Landgericht. Die drei Angeklagten im Alter von 29 bis 45 Jahren sollen zu einer Gruppierung gehört haben, die im Bereich der Sperrmüllentsorgung tätig war. Laut Anklage haben sie Werbeanzeigen über eine Internetsuchmaschine mit dem Vorsatz aufgegeben, diese nicht zu bezahlen.
In den Anzeigen soll die Gruppierung für ein Unternehmen zur Sperrmüllentsorgung geworben haben, für das allerdings keine Gewerbeanmeldung vorgelegen habe. Interessenten seien durch Anklicken der Anzeigen an Internetseiten der Tätergruppierung weitergeleitet worden, die überwiegend ähnlich gestaltet waren wie die Internetseite der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR).
Der 41-jährige Angeklagte soll sich ein Betrugssystem ausgedacht haben, um geschaltete Anzeigen nicht zu bezahlen. Dafür habe er zwischen Sommer 2017 und Mai 2018 im Lastschriftverfahren Kontodaten Dritter angegeben, die diese eigens dafür zur Verfügung gestellt hätten. Innerhalb von acht Wochen habe der Angeklagte die Einwilligung aber widerrufen und eine Rückbuchung veranlasst. Die auf die Konten zurückgebuchten Summen habe er in bar abgehoben, so dass dem Internetdienst ein Schaden von rund 500.000 Euro entstanden sei.
Die Anklage geht von gewerbs- und bandenmäßigem Betrug aus. Der Prozess wird am 5. Juli fortgesetzt.
320°/dpa



