Gewerbeabfallverordnung
Alle Hinweise, Mahnungen und Aufforderungen scheinen nicht zu fruchten: Der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung hat sich offenbar nicht verbessert. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe.
„Nur sporadische Kontrollen“
Die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung wird fünf Jahre nach ihrer Novellierung noch immer nur eingeschränkt oder gar nicht kontrolliert. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den für den Vollzug verantwortlichen Bundesländern. Demnach gebe es in den Bundesländern oftmals nur „sporadische“ Kontrollen zur Einhaltung der Verordnung, kritisiert die DUH. Viele Gewerbetreibende würden daher die Verpflichtung zur getrennten Abfallsammlung missachten.
Laut der DUH-Umfrage verfügen einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Thüringen offenbar über keine Informationen darüber, ob und wie die unteren Abfallbehörden die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung kontrollieren. „Das Land Bremen wollte sich zum Vollzug nicht einmal äußern“, so die DUH. „Oft gibt es nur anlassbezogene Schreibtischkontrollen und auf quantitative sowie qualitative Vorgaben zu den Prüfungen wird verzichtet.“
Würden die Vollzugsbehörden die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen, könnten jährlich bis zu 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle der Verbrennung entzogen und recycelt werden, rechnet die Umwelthilfe vor. Das entspreche einem Einsparpotenzial von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
Lob für NRW
„Die Ergebnisse unserer Umfrage zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sind ernüchternd“, sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. „Die vor nunmehr fünf Jahren überarbeitete Gewerbeabfallverordnung läuft Gefahr, das Schicksal ihrer Vorgängerregelung zu teilen und als bürokratischer Papiertiger zu enden. Die Bundesländer müssen jetzt flächendeckend Abfallerzeuger kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren.“
Lobende Worte findet die DUH für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Dort gebe es beispielsweise Dienstberatungen mit den Vollzugsbehörden, Checklisten für Kontrollen, landeseigene Arbeitshilfen und eigene Überwachungskonzepte von Kreisen und kreisfreien Städten. Bei der Feststellung von Verstößen und der Eröffnung von Bußgeldverfahren würden beide Bundesländer bundesweit vorne liegen.
320°/ep