Vorgaben zum Plastikanteil

Bei der letzten Sitzung des Kabinetts hat die Bundesregierung am Mittwoch den Entwurf zur neuen Bioabfallverordnung beschlossen. Die Novelle sieht eine Obergrenze für den Kunststoffanteil im Biomüll vor. Außerdem wird der Anwendungsbereich erweitert.

Kabinett verabschiedet Novelle der Bioabfallverordnung


Künftig dürfen Bioabfälle nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten, bevor sie in die Kompostierung oder Vergärung gelangen. Diese erstmals eingeführte Obergrenze sieht die Novelle der Bioabfallverordnung vor, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieser Wert gelte künftig auch für Verpackungen und Kaffeekapseln, die als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden, teilt das Bundesumweltministerium mit. Solche Kunststoffe würden sich in Behandlungsanlagen nicht vollständig abbauen und könnten daher die Umwelt verschmutzen.

„Kunststoffe im Bioabfall sind eine Gefahr für die Natur und den Menschen“, erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Noch viel zu oft landen Lebensmittelabfälle mit Kunststoffverpackungen in der Kompostierung oder Biogasanlagen. Dort bauen sie sich nicht ab, sondern gelangen im Dünger auf unsere Äcker und Gemüsebeete, wo sie als Mikroplastik hunderte von Jahren überdauern.“ Mit den erstmals eingeführten Obergrenzen werde sichergestellt, dass nur Bioabfälle mit sehr geringen, kaum vermeidbaren Mengen Kunststoff angeliefert werden.

Neue Obergrenze

Kern der geplanten Novelle sind die neuen Vorgaben für die Entfrachtung von Fremdstoffen aus Bioabfällen, bevor sie in die biologische Behandlung (Kompostierung, Vergärung) oder Gemischherstellung gelangen. Betreiber der Behandlungsanlagen müssen künftig die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall prüfen, erklärt das BMU. Werden die neuen Input-Obergrenzen überschritten, müssen sie die Fremdstoffe entfernen. Das betrifft vor allem Kunststoffverpackungen, die mit verpackten Lebensmittelabfällen aus dem Handel und der Produktion oder privaten Haushalten in den Bioabfall geraten.

Grundsätzlich gilt künftig, dass Bioabfälle vor der Behandlung nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten dürfen. Stammen die Bioabfälle aus der Biotonne, sind maximal 1,0 Prozent Kunststoffe zulässig. „Je sauberer und sortenreiner die angelieferten Bioabfälle sind, desto geringer sind Aufwand und Kosten für die Fremdstoffentfrachtung“, betont das BMU.

Des Weiteren wird auch der Anwendungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert. Bislang galten die Anforderungen nur für die Verwertung von Bioabfällen als Düngemittel auf landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzflächen. Künftig gelten die Regelungen auch, wenn Bioabfälle zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

Auch Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Die Novelle der Bioabfallverordnung ist Teil der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen. Damit wird unter anderem auch die Gewerbeabfallverordnung geändert. So wird in der Gewerbeabfallverordnung künftig zwischen verpackten und unverpackten Bioabfällen unterschieden; diese sind daher separat zu sammeln und zu befördern. Des Weiteren wird klargestellt, dass verpackte Bioabfälle vor der weiteren stofflichen Verwertung zu entpacken sind. Der Bundesrat muss der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen noch zustimmen. Laut BMU ist geplant, die Änderungsverordnung im ersten Halbjahr 2022 im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

320°/sr

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