Elektromobilität

Ab Dienstag können Unternehmen und Kommunen finanzielle Zuschüsse für die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge beantragen. Beschäftigte sollen so motiviert werden, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen.

Zuschüsse für Ladestationen bei Firmen und Kommunen


Unternehmen und Kommunen können Fördergelder für die Errichtung neuer Ladestationen für gewerblich oder kommunal genutzte Elektrofahrzeuge erhalten. Der Zuschuss, der ab Dienstag bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und ist auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt, wie das Bundesverkehrsministerium und die KfW am Montag mitteilten.

Ziel sei es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Firmen und Kommunen zu schaffen, damit diese und deren Beschäftigte motiviert würden, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der fürs Laden genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Außerdem dürfen die Ladestation nur zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten dienen.

Förderfähig sind Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen. Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich auf rund 350 Millionen Euro. Weitere Informationen zur Förderung von Unternehmen finden Sie hier.

320°/dpa/sr

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