Neues Gesetz

Umweltbewusst, sozial und ethisch verantwortbar: Das Land Schleswig-Holstein darf Geld nur noch nachhaltig investieren. Das hat der Landtag beschlossen. Die Regelung bezieht auch Unternehmen ein.

Schleswig-Holstein investiert nur noch nachhaltig


Bei Geldanlagen mit Mitteln aus dem Versorgungsfonds oder aus Sondervermögen muss die Landesregierung künftig gleichrangig auch ökologische, soziale und ethische Kriterien berücksichtigen. Das schreibt die nachhaltige Finanzanlagestrategie vor, die der Landtag an diesem Freitag beschlossen hat. Nach Angaben des Finanzministeriums sind von der Reform insgesamt Finanzanlagen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro betroffen.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss. Das Land leiste damit einen Beitrag, Nachhaltigkeit einen größeren Stellenwert in der Finanzpolitik zu geben, sagte sie. Schleswig-Holstein nehme damit eine Vorreiterrolle ein.

Von einer zunächst vorhandenen Negativliste von Staaten, in denen künftig keine Anlagen mehr möglich sind, hat die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grüne Abstand genommen. Auch EU-Länder wie Frankreich oder Spanien standen zunächst darauf. Das Gesetz nennt nur grundsätzliche Kriterien.

Fossile Brennstoffe nicht erwünscht

Das neue Gesetz verbietet es dem Land Schleswig-Holstein, Beträge ab einer Million Euro in Finanzanlagen von Staaten zu investieren, die systematisch die Todesstrafe anwenden, das Pariser Klimaabkommen oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht ratifiziert haben. Ausgeschlossen sind beispielsweise auch Länder, die Angriffskriege führen, den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben haben oder die bei der „politischen und zivilen Freiheit als unzureichend klassifiziert werden“.

Zudem ist der Kauf von Finanzanlagen von Unternehmen untersagt, die im Geschäftsfeld fossile Brennstoffe oder Atomkraft aktiv sind sowie von Firmen, die „selbst oder deren Zulieferer offensichtlich und systematisch Menschenrechte verletzen“. Gleiches gilt für Rüstungsbetriebe, die Waffensysteme oder Schlüsselkomponenten herstellen, die gegen UN-Übereinkommen verstoßen.

Im Vorfeld der Abstimmung im Landtag hatte der Bund der Steuerzahler zwar von einer gewissen politischen Vorbildfunktion gesprochen. „Das ist aber nicht zu Ende gedacht“, sagte Geschäftsführer Rainer Kersten der Deutschen Presse-Agentur. Das Regelwerk sei teilweise nicht nachvollziehbar und habe Widersprüche. So seien Partner ausgeschlossen, mit denen das Land politisch kooperiere. Zudem verlasse sich die Regierung auf die Bewertung von Dritten.

320°/dpa/sr

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