Urteil

kostenpflichtig
Zwei Spediteure aus Polen haben wegen der Berechnung der Lkw-Maut die Bundesrepublik verklagt. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied jetzt, dass die Erhebung der Maut 2010 und 2011 teilweise gegen EU-Recht verstieß.

Lkw-Maut verstieß teilweise gegen EU-Recht


In einem Musterverfahren zur Berechnung der Lkw-Maut hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster zwei polnischen Spediteuren teilweise Recht gegeben. Die Erhebung der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 habe teilweise gegen EU-Recht verstoßen, stellte das Gericht am Dienstag in einem Urteil fest. Bei der Berechnung der Mautsätze seien die Kapitalkosten der Autobahn-Grundstücke fehlerhaft kalkuliert worden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

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