Wettbewerbsbedenken
Im Rhein-Main-Gebiet sollte ein neues Gemeinschaftsunternehmen aus TSR und RMR entstehen. Dazu wird es nicht kommen. Die beiden Firmen haben das Vorhaben zurückgezogen – nachdem das Kartellamt wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert hatte.
Kartellamt vereitelt Zusammenschluss von TSR und RMR
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, haben die beiden Firmen TSR Recycling und Rhein-Main Rohstoffe ihre Anmeldung zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens am 8. Dezember zurückgenommen. Das Bundeskartellamt hatte den Firmen Ende Oktober seine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Zusammenschluss dargelegt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. „Unsere Ermittlungen haben nahegelegt, dass es durch den Zusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Stellung der im Rhein-Main-Gebiet tätigen Unternehmen auf dem Markt für den Ankauf von Eisenschrott zur Aufbereitung mit Scherenaggregaten gekommen wäre“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
Das Kartellamt begründete die Bedenken damit, dass Eisenschrotte nur zum Teil direkt an Stahlwerke und Endabnehmer verkauft werden können. Ein großer Teil des Eisenschrotts müsse mithilfe von Schrottscheren auf vorgegebene Maße geschnitten werden, um als Sekundärrohstoff an Endabnehmer verkauft werden zu können. Lieferanten von Eisenschrotten seien daher auf Scherenbetreiber angewiesen, an die sie das Material zur Aufbereitung verkaufen. Zugleich finde der Handel in einem regionalen Umfeld statt, insbesondere weil der Transport mit hohen Kosten verbunden ist und der Handel über längere Entfernungen nicht wirtschaftlich ist.
„Auf dem regionalen Markt um Frankfurt, wo sowohl TSR als auch Rhein-Main Rohstoffe eine Großschere betreiben, hätten sich die beiden führenden Anbieter auf dem Markt zusammengeschlossen“, erklärt das Kartellamt. Durch den Zusammenschluss beider Firmen wäre es zu einer marktbeherrschenden Stellung mit einem gemeinsamen Marktanteil von rund 50 Prozent gekommen.
320°/sk